Für die am 29. November 2015 geplante Ausländerbeiratswahl wurden in Herborn keine Wahlvorschläge eingereicht. Aus diesem Grunde sage ich die Ausländerbeiratswahl gemäß § 86 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung ab. Eine Nachwahl findet nicht statt. Für die Wahlzeit vom 01.12.2015 bis 30.11.2020 wird in Herborn kein Ausländerbeirat gebildet.
Herborn, 22.09.2015
Göbel, Gemeindewahlleiter