Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen/Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
der Stadt Herborn für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Dillenburg und den Strafkammern des Landgerichts Limburg.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat in der Sitzung am 01.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Limburg und das Amtsgericht Dillenburg gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
12.06.2023 bis 16.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus Herborn, Zimmer 210, Turmstraße 14-16, 35745 Herborn zu den Sprechzeiten des Rathauses (Mo. – Do. 08.30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Fr. 08:30 bis 12:30) sowie im Aushangkasten im Eingang Turmstraße.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Ort angeben) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Herborn, 10.06.2023
Katja Gronau
Bürgermeisterin