Ortslandwirte sind die Kümmerer des ländlichen Raums. Neben ihrer Tätigkeit als Landwirte, geben sie ihre gute Ortskenntnis und fundiertes Fachwissen an Bürger, Verwaltungen und andere Institutionen weiter. Als Vermittler und Ansprechperson wirken sie mit bei Agrar- und Marktstruktur, Landschaftspflege und Grundstücksverkehr. Sie beraten unter anderem beim Bau von Straßen-, Bahn-, Leitungsstraßen, Ausweisung von Schutzgebieten.
Die Geschäftsstelle Gebietsagrarausschuss Lahn-Dill-Gießen bei der Abteilung für ländlichen Raum des Lahn-Dill-Kreises ruft dazu auf, in örtlichen Versammlungen die bisherigen Ortslandwirte und deren Stellvertreter zu bestätigen oder neue zu nennen. Noch bis Ende des Jahres ist Carsten Ritter Ortslandwirt für die Ortsteile Amdorf, Guntersdorf, Hirschberg, Hörbach und Merkenbach und Peter Lehr Ortslandwirt für die Ortsteile Herborn, Burg, Herbornseelbach, Uckersdorf und Schönbach.
Die jetzige Amtsperiode endet zum 31. Dezember 2021, daher muss ab 1. Januar 2022 die Funktion als Ortslandwirt/in erneut für sechs Jahre bestätigt oder ein/e Nachfolger/in benannt werden. Dies trifft auch für die Stellvertreterfunktion zu. Nach dem Berufsstandmitwirkungsgesetz erfolgt die Benennung der Ortslandwirte durch den Gebietsagrarausschuss Gießen und Lahn-Dill.
Die Kreisverwaltung empfiehlt, dass die/der bisherige Ortslandwirt/in oder dessen Stellvertreter/in eine örtliche Versammlung einberufen und das Ergebnis mit einem kurzen Protokoll der Geschäftsstelle Gebietsagrarausschuss Lahn-Dill-Gießen bis zum 30. August mitteilt.
Alle landwirtschaftlichen Betriebsinhaberinnen und –inhaber, mithelfende Familienangehörige und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als 8 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche sind aufgerufen, Vorschläge bis zum 31. August 2021 an den Gebietsagrarausschuss Lahn-Dill-Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Abteilung für den ländlichen Raum, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar abzugeben. Interessierte können sich auch selbst benennen.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Funktion des/der Ortslandwirt/in auch Menschen mit Behinderung zugänglich ist.
Wahlberechtigt sind alle Landwirtschaftlichen Betriebsleiter/innen, die mithelfenden Familienangehörigen sowie die landwirtschaftlichen Beschäftigten über 18 Jahre und mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Ortslandwirt*in kann werden, wer am Stichtag 31. August 2021
1. Deutsche oder Deutscher im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. in Hessen seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren oder seinen Wohnsitz hat
4. in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Hof- und Gebäudefläche, bei Sonderkulturen bitte nachfragen) als Betriebsinhaber*in, oder überwiegend in dem Betrieb als mithelfende Familienangehörige/mithelfender Familienangehöriger oder als Arbeitnehmer*in tätig ist.
Fällt eine Voraussetzung der Benennung fort, so endet damit das Mandat.
Für weitere Rückfragen stehen den Landwirten Myriam Mehl, Telefon 06441 407-1764 zur Verfügung.