Post von der Stadt in Merkenbach und Herborn-Seelbach: Bescheide für wiederkehrende Straßenbeiträge werden versendet
Der Fachdienst Stadtentwicklung und Planung der Stadt Herborn informiert, dass im ersten Halbjahr 2025 die Bescheide für die wiederkehrenden Straßenbeiträge versendet werden. Betroffen sind die Abrechnungsgebiete Merkenbach und Herborn-Seelbach. Grundlage der Berechnung sind die Kosten der grundhaften Straßenerneuerung aus dem Jahr 2024.
Die Beitragszahlerinnen und -zahler werden gebeten, den in den Bescheiden genannten Betrag fristgerecht an die Stadt Herborn zu überweisen. Beträge bis zu einer Höhe von fünf Euro werden nicht erhoben, sodass in diesen Fällen keine Bescheide verschickt werden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Änderungen, wie beispielsweise Eigentümerwechsel oder Adressänderungen, umgehend gemeldet werden sollten. So kann eine korrekte Zuordnung der Beiträge gewährleistet werden.
Weitere Informationen zur „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ sowie den Beitragssatzungen sind auf der städtischen Homepage unter www.herborn.de in der Rubrik „Rathaus & Politik“ - „Ortsrecht“ abrufbar. Auch in der Rubrik „Bauen & Wohnen“ finden Interessierte umfassende Informationen zum Thema Wiederkehrende Straßenbeiträge: https://www.herborn.de/bauen-wohnen/wiederkehrende-strassenbeitraege