Stadtverwaltung Herborn verschickt Bescheide für wiederkehrende Straßenbeiträge
Seit 5 Jahren werden Straßenbeiträge in der Stadt Herborn über wiederkehrende Straßenbeiträge abgerechnet. In den kommenden Wochen werden die Bescheide für die Abrechnungsgebiete Burg Nord-Ost, Merkenbach, Herborn-Seelbach und Herborn Kernstadt zugestellt, dies teilt der Fachdienst Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Herborn mit.
Für die Abrechnungsgebiete Burg Nord-Ost werden die Bescheide für die Endabrechnung des laufenden Bauprogrammes 2021 - 2022 versandt.
Für die Abrechnungsgebiete Merkenbach und Herborn-Seelbach werden für das aktuelle Bauprogramm 2022 - 2024 die Bescheide für das Abrechnungsjahr 2023 versandt.
Für das Abrechnungsgebiet Herborn Kernstadt werden für das Bauprogramm 2022 – 2023 die Bescheide für das Abrechnungsjahr 2023 erstellt.
Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Eigentümerwechsel oder Adressänderungen der Stadtverwaltung mitgeteilt werden müssen.
Beträge bis zu einer Höhe von 5,00 € werden nicht erhoben und es werden hierfür keine Bescheide versandt.
Die „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ sowie die Beitragssatzungen können auf der städtischen Homepage www.herborn.de im Menüpunkt „Rathaus& Politik“ – „Ortsrecht“ nachgelesen werden. Weitere Informationen zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen finden Bürgerinnen und Bürger nach wie vor ebenfalls online.