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Bescheidversand für wiederkehrende Straßenbeiträge

Bescheidversand für wiederkehrende Straßenbeiträge

Versand der Beitragsbescheide des Bauprogramma 2022 - 2023 für das Abrechnungsjahr 2023 bis Ende Oktober für das Abrechnungsgebiet Herborn Kernstadt.

Post von der Stadtverwaltung: Versand der Bescheide für wiederkehrende Straßenbeiträge in Herborn

In den vergangenen Wochen wurden die Bescheide für die Abrechnungsgebiete Burg Nord-Ost, Merkenbach, Herborn-Seelbach versandt. Für das Abrechnungsgebiet Herborn Kernstadt erfolgt der Versand der Bescheide für das Bauprogramm 2022 - 2023 für das Abrechnungsjahr 2023 in den nächsten Wochen bis voraussichtlich Ende Oktober. Dann sind die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert entsprechend der Bescheide ihren Anteil an der grundhaften Erneuerung von Straßen an die Stadt zu überweisen. Dies teilt der Fachdienst Stadtentwicklung und Planung der Stadtverwaltung Herborn mit.  Beträge bis zu einer Höhe von 5,00 € werden nicht erhoben und es werden keine Bescheide verschickt.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Änderungen wie z.B. Eigentümerwechsel oder Adressänderungen der Stadtverwaltung mitgeteilt werden müssen. Die „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ sowie die Beitragssatzungen können auf der städtischen Homepage www.herborn.de unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ - „Ortsrecht“ eingesehen werden. Weitere Informationen zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen finden Bürgerinnen und Bürger auch im Internet unterhttps://www.herborn.de/bauen-wohnen/wiederkehrende-strassenbeitraege