Hiermit wird gemäß § 114 Abs. 2 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung über den Jahresabschluss 2018 und die Entlastung des Magistrats be-kanntgemacht. Der Beschluss vom 13. Juli 2023 lautet:
" Der von der Abteilung Revision des Lahn-Dill-Kreises (Rechnungsprüfungs-amt) geprüfte Jahresabschluss 2018 wird in der vorgelegten Form mit einer Bi-lanzsumme von 120.109.431,15 €, einem Jahresergebnis von – 182.050,77 € und einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von -7.173.751,55 € gem. § 114, Abs. 1 HGO beschlossen. Dem Magistrat wird gem. § 114, Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.
Der Beschluss über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Magistrats sind der Aufsichtsbehörde gem. § 114, Abs. 2 HGO unverzüglich vorzulegen.
Der Jahresabschluss ist gem. § 114, Abs. 2 HGO an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen."
Der Jahresabschluss mit Anlagen sowie der Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 31. Juli 2023 bis einschließlich 08. August 2023 im Rathaus der Stadt Herborn, Zimmer 304 während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Herborn, den 27. Juli 2023 Der Magistrat
gez. Claus Krimmel
Erster Stadtrat