Verbot des Abrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern
Wie in den vergangen Jahren, möchten wir an das Verbot des Abrennens von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern (§ 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) erinnern.
Die gesetzliche Regelung bzw. das Verbot gilt daher auch in der Herborner Innenstadt mit ihren vielen historischen Gebäuden. Letztendlich aber auch überall dort, wo Fachwerkhäuser stehen, also auch in den Stadtteilen.
Bürgermeisterin Katja Gronau appelliert an die Herborner Bevölkerung, dieses Verbot auch im eigenen Interesse zu beachten und weist daraufhin, dass Verstöße gegen die Regelung mit einer Geldbuße geahndet werden können.