Bürgermeisterin Katja Gronau begründet die Entscheidung so: „Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Lahn-Dill-Kreis seit dieser Woche (26.10.) deutlich über 100 liegt und in einigen städtischen Gebäuden kein ausreichendes Lüften sichergestellt werden kann, schließen wir diese Einrichtungen bis auf Weiteres. Ausnahmen hiervon sind städtische Gremiensitzungen, Sitzungen von politischen Parteien im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2021 sowie Veranstaltungen des Schulsports.“
„Wir müssen wirkungsvoll versuchen Infektionsketten zu unterbrechen. Jeder von uns trägt Verantwortung, wir müssen Kontakte wieder reduzieren und private Treffen und Besuche - vor allem in Innenräumen - möglichst vermeiden. Nur so kann es uns gelingen, weitere Ansteckungen zu verhindern und Risikogruppen zu schützen,“ so die Bürgermeisterin weiter.
Diese Entscheidung habe auch Auswirkungen auf heimische Vereine und Institutionen, die geplant haben ihre Jahreshaupt- oder Mitgliederversammlungen in einem der städtischen Bürgerhäuser oder Gemeinschaftseinrichtungen abzuhalten. Diese Gebäude können gegenwärtig nicht mehr für Vereinsveranstaltungen jeglicher Art genutzt werden.
Hieraus sollten den Vereinen aber keine vereinsrechtlichen Nachteile entstehen. Schon im März wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Entsprechend § 5 erhalten Vereine und Stiftungen die Option Mitgliederversammlungen auch ohne Zusammenkunft auf dem Wege elektronischer Kommunikation abzuhalten. Der Wortlaut kann online im Bundesgesetzblatt nachgelesen werden.