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Bürgerinformation: Wie geht es weiter mit wiederkehrenden Straßenbeiträgen?

Bürgerinformation: Wie geht es weiter mit wiederkehrenden Straßenbeiträgen?

Zum Jahreswechsel ist die neue „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ in Kraft getreten. Die Weichen für das neue Abrechnungssystem für den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen stellten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie die Stadtverordnetenversammlung einstimmig mit ihren Beschlüssen im September 2018. Dies setzt der außergewöhnlichen finanziellen Belastung für direkt von einer Straßenbaumaßnahme betroffene Grundstückseigentümer ein Ende.

Dauerhaft werden die Bürgerinnen und Bürger mit dem Wechsel des Abrechnungssystems entlastet. Um allen Bürgerfragen rund um das neue Abrechnungssystem Raum zu geben, sind im Januar und Februar Bürgerinformationsveranstaltungen und Bürgersprechstunden geplant.Für künftige Straßenbaumaßnahmen bedeutet dies, dass ab diesem Jahr nicht mehr wenige Bürger viel zahlen müssen, sondern die Beitragslast in einem Abrechnungsgebiet auf alle verteilt wird und somit viele Bürger öfter wenig zahlen müssen. Mittels wiederkehrender Straßenbeiträge wird ein Teil der Investitionskosten für das grundhafte Erneuern und den Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen von der Bevölkerung erhoben. Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßen fallen nicht darunter. Diese Kosten gehen weiterhin voll zu Lasten der Stadt. Ein solidarisches Umlegen der Straßenbaukosten auf sog. Abrechnungsgebiete ist durch eine Gesetzesänderung des Hessisches Gesetzes über kommunale Abgaben (§ 11a Hess. KAG) seit 2013 möglich.Bei neuen Straßenbauvorhaben werden die Grundstückseigentümer eines Stadtteils nur für die in ihrem Abrechnungsgebiet entstanden Kosten beitragspflichtig. Rund ein Drittel der Investitionskosten für Straßenerneuerungen trägt weiterhin die Stadt.Der übrige Teil wird auf alle Grundstückseigentümer im Abrechnungsgebiet umgelegt. Der genaue Kommunalanteil je Ortsteil ist der „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ auf der Webseite der Stadt (www.herborn.de) im Menüpunkt Ortsrecht zu entnehmen.

 

Bürgerinformationsveranstaltungen

 

Um alle Bürgerinnen und Bürgern über das neue Abrechnungssystem zu informieren, finden im ersten Quartal des Jahres Bürgerinformationsveranstaltungen und Bürgersprechstunden statt. Bei den Bürgerinformationsveranstaltungen erhalten Interessierte allgemeine Information zur Abrechnungssystematik und Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Jedem Informationstermin sind Abrechnungsgebiete zugeordnet, für die die Veranstaltung vorgesehen ist, um den jeweiligen Veranstaltungsort nicht zu überfüllen.

 

Datum

Uhrzeit

Ort

Abrechnungsgebiete

Montag, 21.01.2019

18:00 Uhr

BGH Amdorf

01-Amdorf,

15-Uckersdorf,

14-Schönbach

Mittwoch, 23.01.2019

18:00 Uhr

BGH Guntersdorf

04-Guntersdorf,

11-Hirschberg

Dienstag, 29.01.2019

18:00 Uhr

KuSch Herborn

05-Herborn Kernstadt,

06-Herborn Nord-Ost,

07-Herborn Ost,

08-Herborn Rehberg

Donnerstag, 31.01.2019

18:00 Uhr

BGH Burg (großer Saal)

02-Burg,

03-Burg Nord-Ost

Dienstag, 12.02.2019

18:00 Uhr

Mehrzweckhalle Herbornseelbach
(Gemeinschaftsraum)

09- Herbornseelbach,

10-Herbornseelbach Industriegebiet

Dienstag, 19.02.2019

18:00 Uhr

BGH Merkenbach

13-Merkenbach,

12-Hörbach

 

 

Bürgersprechstunden

Wohingegen die Bürgersprechstunden die Möglichkeit geben, konkrete Fragen zum eigenen Grundstück beziehungsweise Einzelfall zu erörtern. Die Bürgersprechstunden finden in Herborn und fünf weiteren Stadtteilen statt, sie können unabhängig zum eigenen Abrechnungsbezirk besucht werden.

Datum

 Uhrzeit          

Ort                   

Mittwoch, 27.02.2019

 13:00-18:00 Uhr

BGH Amdorf

Freitag, 01.03.2019

 08:00-13:00 Uhr

BGH Guntersdorf

Donnerstag, 07.03.2019

 13:00-18:00 Uhr

Aula Hohe Schule

Dienstag, 12.03.2019

 08:00-13:00 Uhr

BGH Burg

Donnerstag, 14.03.2019

 13:00-18:00 Uhr

Mehrzweckhalle Herbornseelbach 

Montag, 18.03.2019

 08:00-13:00 Uhr

BGH Merkenbach

 

Im Februar werden zur Berechnung der jeweiligen wiederkehrenden Straßenbeiträge Selbstauskunftsbögen an alle Grundstückseigentümer versandt. Hierin werden Grundstücksgröße, Nutzungsart der Flächen (u.a. Wohneigentum oder Gewerbe) sowie die Anzahl der Gebäudegeschosse erhoben. Eigentümer haben bis Ende März Zeit, diese Selbstauskunftsbögen ausgefüllt an die Stadtverwaltung zurückzusenden.

Parallel zum Versand der Selbstauskunftsbögen wird in der Zeit vom 25. Februar bis 06. März auch eine Bürgerhotline eingerichtet. Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr erreichbar, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Die Rufnummer wird zeitnah im Stadtanzeiger und der Tagespresse veröffentlicht.