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Der Vogelpark Herborn rät: Unverletzte Jungvögel am Fundort belassen

Der Vogelpark Herborn rät: Unverletzte Jungvögel am Fundort belassen

Derzeit regt sich in der Natur vielfach neues Leben. Viele Tiere ziehen in diesen Wochen ihren Nachwuchs groß. Damit häufen sich aber auch gleichzeitig die Funde von nur scheinbar verlassenen Jungtieren, die vielfach in falsch verstandener Tierliebe von wohlmeinenden Tierfreunden aufgegriffen werden, um sie von Hand großzuziehen.

Nach Mitteilung des Herborner Vogelparkleiters Wolfgang Rades sollte jedoch oberstes Gebot sein, unverletzte Jungtiere am Fundort zu belassen. Wie der Biologe betont, handelt es sich in den meisten Fällen bei den scheinbar hilflosen Jungtieren nämlich nicht um Waisen. Rades: „ In der Vogelwelt kommt es häufig vor, dass auch noch nicht flugfähige Eulen und Singvögel mit relativ vollständigem Gefieder das Nest vorzeitig verlassen. Als so genannte „Ästlinge“ stehen sie dann im Astwerk oder auch auf einer Wiese sitzend durch Bettelrufe noch mit ihren Eltern in Verbindung und bedürfen nicht der menschlichen Hilfe.“

Sollte der Aufenthaltsort eines Jungvogels, etwa an einer stark befahrenen Straße oder auf einem Kinderspielplatz, für das Tier ungünstig sein, so könne man dem Tier am besten helfen, wenn man es in einige Meter Entfernung an eine geschütztere Stelle, zum Beispiel in eine Hecke oder ein Gebüsch, umsetzt. Noch nackte Jungvögel sollten möglichst

vorsichtig ins Nest zurückgesetzt werden. Dies sei für das Tier unproblematisch, da sich Vögel im Gegensatz zu manchen Säugetieren nicht am menschlichen Geruch stören, so dass Jungvögel auch nach dem Umsetzen wieder von ihren Eltern angenommen und weiter versorgt würden.


Es wird dringend davon abgeraten, Jungvögel zur Handaufzucht mitzunehmen. Diese hätten selbst bei fachgerechter Pflege sehr viel schlechtere Überlebenschancen als in der Natur. Auch das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt die vorübergehende Aufnahme von Jungtieren nur dann, wenn sie verletzt oder krank und somit wirklich hilflos sind. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, telefonische Auskünfte bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung (Tel. 06441/4071831), der Vogelklinik Gießen (Tel. 0641/9938432), der Staatlichen Vogelschutzwarte in Frankfurt (Tel. 069/4201050), den Vorsitzenden der örtlichen NABU-Gruppen oder im Vogelpark Herborn (Tel. 02772/42522) einzuholen.

Weiterhin macht das Vogelparkteam darauf aufmerksam, dass die Pflegestation des Parks aufgrund der, glücklicherweise derzeit nicht akuten, Vogelgrippenproblematik nur ausnahmsweise pflegebedürftige Wildvögel aufnimmt. Die Fachleute betonen in Übereinstimmung mit Tierärztin Annette Gauly und dem Veterinäramt Herborn, dass es insbesondere gilt, ein Infektionsrisiko für den kostbaren Vogelbestand auszuschließen. Rades: „Deswegen, aber auch aus Gründen, Gründen der begrenzten Aufnahme-Kapazitäten können wir nur Wildvögel seltenerer Arten aufnehmen. Dazu zählen Greifvögel, Eulen, Störche, Kraniche und Reiher. Keinesfalls kann der Vogelpark Enten oder Singvögel aufnehmen!“

In absoluten Notfällen können verletzte Vögel jedoch nach telefonischer Abstimmung (0641/9938432) auch weiterhin bei der Vogelklinik der Universität Gießen abgegeben werden.

Hinweis: Die auf dem Foto zu sehenden kleinen Waldkäuze wurden leider bei Sinn von spielenden Kindern als angebliche Waisen aufgegriffen, und gelangten über einen Forstbetrieb in den Vogelpark. Es handelt sich bei ihnen jedoch um kerngesunde „Ästlinge“, die zweifellos besser im Wald bei ihren Eltern geblieben und von diesen großgezogen worden wären.