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Die „HerbornCard“ kommt Bedürftige Herborner erhalten ab April 2015 Vergünstigungen für städtische Einrichtungen

Die „HerbornCard“ kommt Bedürftige Herborner erhalten ab April 2015 Vergünstigungen für städtische Einrichtungen

Herborn, 27.11.2014. Viele Menschen müssen jeden Cent zweimal umdrehen. Sie können sich all das nicht leisten, was für viele andere selbstverständlich ist. Und gespart wird dann meistens im Freizeitbereich und bei den kulturellen Angeboten. Mit der „HerbornCard“ will die Stadt Herborn wenigstens in den Bereichen, auf die sie Einfluss hat, Erleichterungen für bedürftige Menschen anbieten.


Kaum zu glauben: Etwa neun Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner von Herborn beziehen Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Wohngeld-Gesetz. „Die HerbornCard ist Ausdruck dafür, dass die Stadt Herborn um die finanziellen Probleme eines Teils ihrer Bevölkerung weiߓ, betont Bürgermeister Hans Benner: „Ich stehe mit mehr als hundert Prozent hinter der Entscheidung des Stadtparlaments zur Einführung der HerbornCard!“


Die „HerbornCard“ wird zum April 2015 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt kann sie sofort ausgestellt werden. Sie bietet eine Reihe von Vergünstigungen für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Für Inhaber der „HerbornCard“ bezahlt die Stadt die Hälfte des Eintrittspreises im Vogelpark in Uckersdorf und im Herborner Stadtmuseum und legt für die Zehnerkarte für die Freibäder ebenso die Hälfte des ursprünglichen Preises drauf wie für den Herborner Ferienpass. Außerdem bekommt der Inhaber der Karte einen durchweg um die Hälfte reduzierten Eintrittspreis bei Veranstaltungen der Stadt Herborn, des „Hauses der Jugend“ und der Stadtmarketing Gesellschaft – also auch beim „Open-Air-Kino“ oder bei „Rock im Stadtpark“. Und nicht zuletzt bezuschusst die Stadt jährlich 24 Einzelfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb Herborns für die Inhaber der „HerbornCard“.


Sie wird im Scheckkarten-Format ausgegeben und ist nur mit Lichtbild gültig. „Das Foto dafür muss nicht mitgebracht werden, das machen wir vor Ort bei Antragstellung“, erläutert Cornelia Glade-Wolter, die Leiterin des Fachdiensts Soziales, Kinder, Jugend und Senioren. Bei ihr und ihren Kolleginnen Michaela Rings, Beate Bechtum und Astrid Weber kann man sich in den Zimmern 002 und 003 im Rathaus-Neubau (Eingang Turmstraße) bei Vorliegen der Berechtigungskriterien die Karte auch ausstellen lassen. Sie wird für zunächst zwei Jahre eingeführt; danach werden die Stadtverordnenten nach dem Auswerten der Ergebnisse über eine Fortführung beschließen. Kleiner Wermutstropfen: Die Freifahrscheine des Seniorenpass für alle über 65-Jährige im Herborner Stadtverkehr fallen im Zuge der Einführung der „HerbornCard“ weg. Allerdings können die vorhandenen Senioren-Freifahrscheine noch bis 30. Juni 2015 eingelöst werden.


Die Gültigkeit der „HerbornCard“ richtet sich nach dem Leistungsbescheid und wird auf der Karte aufgedruckt, wie Cornelia Glade-Wolter erklärt. Falls Familien die Voraussetzungen für ein Ausstellen der „HerbornCard“ erfüllen, erhält jedes Familienmitglied eine eigene Karte. Weitere Fragen rund um die „HerbornCard“ beantworten die Mitarbeiterinnen des Fachdiensts unter Tel. (02772) 70 82 75 oder persönlich zu den Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.30 bis 12 Uhr und montags, mittwochs und donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung). Um die „HerbornCard“ zu erhalten, muss beim Termin mit den Mitarbeiterinnen des Fachdiensts ein gültiger Leistungsbescheid und ein Lichtbildausweis mitgebracht werden.


Bild und Text: Klaus Kordesch