Wir möchten Sie wieder darauf aufmerksam machen, dass am 15. August folgende Zahlungen fällig werden:
3. Quartal Grundsteuer
3. Quartal Gewerbesteuer Vorauszahlung
Soweit Sie der Stadtkasse Einzugsermächtigung erteilt haben, werden offene Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten beachten Sie bitte unbedingt die Fälligkeitstermine, um Mahnungen und damit Folgekosten zu vermeiden.
Einzugsermächtigungen, die übrigens jederzeit widerrufen werden können, haben für Sie und uns entscheidende Vorteile. Danach brauchen Sie sich nicht mehr um die rechtzeitige Zahlung zu kümmern und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Da keine Mahnungen mehr verschickt werden müssen, ersparen Sie sich und auch uns unnötigen Ärger.
Einzugsermächtigungen erhalten Sie bei der Stadtkasse Herborn oder im Internet unter www.herborn.de bzw. bei allen Banken und Sparkassen.
Konten der Stadtkasse:
Sparkasse Dillenburg: Kto.-Nr. 33647 (BLZ: 516 500 45)
Volksbank Herborn-Eschenburg: Kto.-Nr. 52302 (BLZ: 516 915 00)
Volksbank Dill eG: Kto.-Nr. 60017000 (BLZ: 516 900 00)
Deutsche Bank: Kto.-Nr. 4379020 (BLZ: 460 700 90)
Postbank Frankfurt: Kto.-Nr. 4965606 (BLZ: 500 100 60)