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Die Stadtkasse erinnert an den Steuertermin 15. November

Die Stadtkasse erinnert an den Steuertermin 15. November

Um Mahnungen zu vermeiden, möchten wir wieder darauf hinweisen, dass am 15. November 2007 folgende Zahlungen fällig werden:

- 4. Quartal Grundsteuer

- 4. Quartal Gewerbesteuer – Vorauszahlung

Soweit Sie der Stadtkasse bereits Einzugsermächtigungen erteilt haben, werden die Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie von dieser

Möglichkeit noch nicht Gebrauch machen, bitten wir Sie nicht nur um rechtzeitige Überweisung, sondern auch darum, der Stadtkasse für künftig fällig werdende Forderungen eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Nach Erteilung der Einzugsermächtigung, die übrigens jederzeit widerrufen werden kann, brauchen Sie sich nicht mehr um die rechtzeitige Zahlung zu kümmern und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.

Da keine Mahnungen mehr verschickt werden müssen, ersparen Sie sich und auch uns unnötigen Ärger. Einzugsermächtigungen erhalten Sie bei der Stadtkasse Herborn oder im Internet unter www.herborn.de bzw. bei allen Banken und Sparkassen.

Konten der Stadtkasse:

Sparkasse Dillenburg: Kto.-Nr. 33647 (BLZ: 516 500 45)

Volksbank Herborn-Eschenburg: Kto.-Nr. 52302 (BLZ: 516 915 00)

Volksbank Dill eG: Kto.-Nr. 60017000 (BLZ: 516 900 00)

Deutsche Bank: Kto.-Nr. 4379020 (BLZ: 460 700 90)

Postbank Frankfurt: Kto.-Nr. 4965606 (BLZ: 500 100 60)