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Ein Zeichen für den Tierschutz

Ein Zeichen für den Tierschutz

Neue Katzenschutzverordnung in Herborn tritt am 1. März in Kraft.

Neue Katzenschutzverordnung in Herborn tritt in Kraft

Ein Zeichen für den Tierschutz

Herborn setzt ein starkes Zeichen für den Tierschutz: Im Februar hat der Magistrat der Stadt eine Katzenschutzverordnung beschlossen, die ab 1. März in Kraft tritt. Damit will die Stadt das Leiden freilebender Katzen reduzieren und die Population nachhaltig kontrollieren. 

Warum eine Katzenschutzverordnung? Was bedeutet das für Katzenhalter?

Bürgermeisterin Katja Gronau verdeutlicht: „Mit der Katzenschutzverordnung setzen wir ein starkes Zeichen für den Tierschutz in Herborn – weniger Leid für Katzen und weniger Streuner, was zu einer gesünderen Population führt. Immer mehr freilebende Katzen durchstreifen Herborn. Viele von ihnen sind krank, unterernährt oder verletzen sich im Kampf um Nahrung und Revier. Die Stadt Herborn handelt deshalb. Mit der neuen Verordnung verhindern wir zusätzlich unkontrollierte Vermehrung, verbessern das Leben vieler Tiere in Herborn und tragen gleichzeitig zum Erhalt der Wildkatze bei!“

Gemeinsam mit Institutionen des Tierschutzes wie auch Engagierten des Vereins Streunerkatzenhilfe e.V. hat die Stadt Herborn eine Katzenschutzverordnung erarbeitet, die das unkontrollierte Vermehren freilebender Katzen eindämmt, das Tierleid reduziert und die Verantwortung von Katzenhaltern stärkt. Die Verordnung betrifft alle Katzenhalter in Herborn und regelt Folgendes:

  • Kastrationspflicht: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss sicherstellen, dass sie kastriert ist. So wird ungewollter Nachwuchs verhindert.

  • Kennzeichnungspflicht: Katzen, die Freigang haben, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei den Haustierdatenbanken Tasso oder Findefix registriert werden. Das erleichtert das Auffinden und den Schutz der Tiere.

  • Eingreifen der Stadt: Findet die Stadt freilebende Katzen, kann sie diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, um die Population zu kontrollieren.

Gut für Katzen, gut für Herborn

Diese Maßnahmen bedeuten weniger Leid für freilebende Katzen, weniger Streuner und eine gesündere Population. Indem Halter von Katzen ihre Tiere kastrieren und registrieren lassen, helfen sie mit, das Risiko von Krankheiten und Verletzungen zu verringern. Sowie andere gefährdete Arten wie Wildvögel, Reptilien und kleine Säugetiere zu schützen, die zur Beute von freilebenden Katzen gehören.

Für Fragen steht die Stadtverwaltung unter ordnungsamt@herborn.de oder 02772/708 332 zur Verfügung. 

Der genaue Wortlaut der Katzenschutzverordnung kann online nachgelesen werden.

Hintergrund:

Katzen zählen zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Schätzungen gehen von bundesweit ca. 2 Mio. verwilderten Hauskatzen aus, in Hessen sollen es bis zu 140.000 verwilderten Hauskatzen sein. Viele Freigängerkatzen sind nicht kastriert und vermehren sich während des Freigangs unkontrolliert. Eine Katze wird zweimal im Jahr rollig (brünstig). Eine Population kann schnell exponentiell wachsen, denn je Wurf ist mit vier bis sechs Nachkommen zu rechnen, die etwa ab dem fünften Lebensmonat selbst zeugungsfähig sind. Problematisch ist dies nicht nur für die Katzen selbst, sondern birgt auch erhebliche Risiken für andere Beutetiere in der Natur.