Im Frühjahr 2025 wird die Stadt Herborn Gräber auf dem Friedhof in Herborn-Seelbach einebnen, deren Nutzungsrechte abgelaufen sind. Betroffen sind Reihengrabstätten in der Abteilung I, Reihen 8, 9, 10 und 11. Die betroffenen Grabstätten werden nun zur Einebnung aufgerufen.
Es handelt sich ausschließlich um Reihengräber, deren Ruhezeit oder Nutzungsdauer bis zum 31. Dezember 2024 abgelaufen ist. Insgesamt sollen nach Angaben der Friedhofsverwaltung 31 Gräber eingeebnet werden. Angehörige werden gebeten, vorhandene Grabmale, Einfassungen, Fundamente und Grabschmuck bis spätestens zum 9. März 2025 zu entfernen. Anschließend sind die Grabstätten einzuebnen und einzusäen. Diese Arbeiten können auch durch einen von der Stadt Herborn zugelassenen Steinmetzbetrieb durchgeführt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Stadt Herborn schriftlich mit der Grabräumung zu beauftragen. Die Kosten hierfür betragen gemäß § 11 Abs. 1a der Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren 255,00 Euro pro Reihengrabstätte. Grabstätten, die bis zum genannten Termin nicht geräumt wurden, werden von der Stadt kostenpflichtig abgeräumt. Auf das dabei entfernte Material besteht kein Rechtsanspruch mehr.
Für weitere Informationen und Fragen steht die Friedhofsverwaltung unter den Telefonnummern 02772 708-240 oder 02772 708-275 zur Verfügung.