Gießen/Uckersdorf. Erfolgreich wurde am Freitagabend das Abfischen des Steinbruch-Weihers in Herborn-Uckersdorf durchgeführt. Dies war nötig geworden, weil in dem Gewässer der invasive Amerikanische Katzenwels nachgewiesen wurde. Während der insgesamt dreitägigen Aktion wurden rund 100 Exemplare des Katzenwelses aus dem Weiher entnommen.
Darüber hinaus wurden über 200 weitere Exemplare verschiedener Fischarten gefangen. Darunter waren Giebel, Spiegelkarpfen, Rotaugen und Flussbarsche, die mit Unterstützung der Fischereibiologen und des örtlichen Angelsport ASV Katzenfurt in geeignete Teichanlagen umgesetzt wurden. Die in Uckersdorf vorkommenden Europäischen Edelkrebse wurden ebenfalls entnommen und in ein Ausweich-Gewässer umgesiedelt. Diese waren zuvor auf das Nicht-Vorhandensein der Krebspest hin untersucht und fischereifachlich für geeignet eingestuft worden.
Ein wesentliches Ziel war es, die weitere Verbreitung des invasiven Katzenwels in den Amdorfbach und damit letztendlich in das Gewässersystem der Lahn zu verhindern. Zugleich soll der Standort in Uckersdorf als Lebensraum für heimische Arten wie den europarechtlich und in Deutschland streng geschützten Edelkrebs sowie verschiedene Amphibienarten erhalten werden.
Neben Mitarbeitern des Regierungspräsidiums (RP) Gießen waren weitere Kräfte im Einsatz. Nach einer Lagebesprechung mit allen Beteiligten – dem Technischen Hilfswerk (THW), dem beauftragten Büro für Fischereibiologie und Gewässerökologie Dümpelmann, der Stadt Herborn, dem Naturpark Lahn-Dill-Bergland, Hessen-Forst sowie dem Angelsportverein ASV Katzenfurt – wurde ab Mittwochnachmittag vergangener Woche der Steinbruch-Weiher vom THW, welches mit Einsatzkräften aus Dillenburg und Wetzlar vor Ort war, planmäßig abgepumpt. Gleichzeitig wurde die stets kleiner werdende Wasserfläche von Fischereibiologen befischt. Im Nachgang zur erfolgreichen Maßnahme erfolgen nun noch kleinere Rest- und Aufräumarbeiten sowie eine Erfolgskontrolle.
Hintergrund
Die Europäische Union hat eine Vielzahl gebietsfremder invasiver Tier- und Pflanzenarten auf die sogenannte Unionsliste gesetzt. Diese Arten dürfen innerhalb der EU unter anderem nicht mehr gehandelt und freigesetzt werden. „Immer mehr Tier- und Pflanzenarten werden in einer globalisierten Welt verschleppt, die sich dann in Gebieten außerhalb ihres natürlichen Herkunftsbereiches ansiedeln. Dort können diese dann große Schäden auf die heimische Biodiversität sowie auf die Wirtschaft und/oder die menschliche Gesundheit verursachen“, erklärt Gerrit Oberheidt als zuständiger Dezernatsleiter für Artenschutz und Fischerei den gesetzlichen Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen und appelliert zugleich: „Setzen Sie bitte deshalb nichts aus, was in ein Aquarium oder Terrarium gehört.“
Deshalb weist das Regierungspräsidium Gießen darauf hin: Grundsätzlich ist das Aussetzen von Tieren und Pflanzen in der Natur ohne die dazu erforderliche Berechtigung nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeldverfahren verfolgt werden.
Foto: RP Gießen