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Erinnerung an Steuertermin 15. August 2007

Erinnerung an Steuertermin 15. August 2007

Am 15.08.2007 sind u.a. wieder alle Grundsteuerbeträge unter einem Jahresbetrag von 15,00 € fällig. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Grundsteuer für Stückländereien. Die Erfahrung aus der Vergangenheit hat gezeigt, dass dieser Fälligkeitstermin oft übersehen oder vergessen wird (Urlaubszeit usw.) und dass nach dem 15.08. die meisten Mahnungen ausgelöst werden. Im Hinblick darauf, dass die Mahngebühr inzwischen mindestens 11,00 € beträgt (Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz), empfehlen wir dringend, die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens zu nutzen. Erteilen Sie bitte der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung. Diese Zahlungsweise hat sich seit langem als zuverlässig und unkompliziert bewährt und vermeidet das Mahnverfahren.

Geben Sie bitte in jedem Fall bei Ihren Überweisungen die neuen Debitorennummern an, die Ihnen Anfang des Jahres durch entsprechende Grund-, Hunde- oder Gewerbesteuerbescheide mitgeteilt wurden.