Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Wer privat eine Einliegerwohnung, eine Ferienwohnung, ein Kinderzimmer oder ähnliches frei hat, kann sich noch immer über die Wohnraumbörse des Lahn-Dill-Kreises melden. Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet und derzeit im Ankunftszentrum Lahn-Dill-Kreis in der Kestnerschule in Wetzlar untergebracht sind, können von dort in die freien Unterkünfte umziehen. Angebote über freien Wohnraum nimmt das Flüchtlingsbüro des Landkreises bevorzugt per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de entgegen. Auch die Service-Hotline unter 06441 407 -1464 steht montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr für Angebote und Fragen zur Verfügung.
Derzeit melden sich die Mitarbeitenden des Flüchtlingsbüros bei den Wohnraum-Anbietern zurück. Abgeschlossener Wohnraum für die Geflüchteten hat Priorität. Diejenigen, die beispielsweise Ferienwohnungen, Einliegerwohnungen oder Wohneigentum zur Verfügung stellen möchten, werden aktuell zuerst zurückgerufen und erhalten Mietverträge. Wer andere Unterbringungsmöglichkeiten angeboten hat, bekommt zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldung.
Die Mitarbeitenden des Flüchtlingsbüros prüfen jedes eingehende Angebot und verschaffen sich vor Ort einen Eindruck von der Immobilie und deren Lage. „So kommen wir unserer Sorgfaltspflicht den Menschen gegenüber nach. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass die Rückmeldungen an die Anbietenden etwas länger dauern können. Wir können allen Bürgerinnen und Bürgern, die helfen möchten, versichern, dass ihre Angebote bei uns eingegangen und bearbeitet werden“, erklärt der Sozialdezernent des Lahn-Dill-Kreises, Stephan Aurand.
Insgesamt sind bereits über 570 Wohnraumangebote bei der Kreisverwaltung eingegangen. Die ersten 24 Mietverträge konnten auf den Weg gebracht werden, mit schnell steigender Tendenz. Aktuell leben bereits 100 Menschen in privaten Wohnungen, die über die Wohnraumbörse angeboten wurden. „Da die bereits vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte des Kreises voll belegt sind, sind wir sehr dankbar für jedes Angebot der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Stephan Aurand.
Wer noch überlegt, eine Wohnung oder ein Zimmer anzubieten, muss keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, dass die Geflüchteten Privatsphäre genießen können und ausreichend Schlaf- sowie Versorgungsmöglichkeiten und Hygieneeinrichtungen vorhanden sind. Die Zimmer sollten möbliert und für Familien oder Einzelpersonen geeignet sein. Gegebenenfalls sollten Haustiere erlaubt und die Wohnung barrierefrei sein. Ein bereits gemachtes Wohnraumangebot kann auch jederzeit widerrufen werden, insofern noch kein Mietvertrag unterschrieben wurde. Wer also eine Unterkunft anbieten möchte, geht damit erst einmal keinerlei Verpflichtungen ein.
Werden die Ukrainerinnen und Ukrainer dann privat untergebracht, bittet das Flüchtlingsbüro die Vermieterinnen und Vermieter, die Namen am Briefkasten auch kenntlich zu machen. Nur so können wichtige Unterlagen, wie die Steuer-Identifikationsnummer oder Post der Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises, sicher zugestellt werden. Das gilt auch für diejenigen, die bereits privat angekommene Menschen aus der Ukraine bei sich aufgenommen und diese auch schon angemeldet haben.