Hinweis in eigener Sache: Städtischen Winterdienst
Der Winterdienst der Stadt Herborn ist zurzeit im Dauereinsatz, um ein Schneechaos in der Stadt weitestgehend zu vermeiden. Damit der städtische Winterdienst jedoch öffentliche Straßen von Schnee und Eis befreien kann, brauchen die Streufahrzeuge genug Platz. Ein Streufahrzeug braucht mehr als drei Meter Durchfahrtsbreite. Leider kommt es nicht nur in schmalen Straßen durch parkende Fahrzeuge häufig zu Behinderungen.
Die Stadtverwaltung Herborn appelliert deshalb an Autofahrer genug Platz für die Streufahrzeuge zu lassen und insbesondere Kurven freizuhalten. Falschparker, die den Winterdienst behindern, müssen mit Verwarngeldern rechnen. Ist das Durchkommen mit Schlepper und Schaufel nicht möglich, bleibt die Straße schneebedeckt. Die Fahrer vom städtischen Baubetriebshof dokumentieren das Hindernis mit Bild in ihren Streubüchern. Darin werden alle Winterdienst-Fahrten aufgezeichnet und können im Falle von Beschwerden zu Rate gezogen werden.
Räumpflicht der Bürgerinnen und Bürger
Doch die Stadt ist nicht für alle Wege zuständig. Bürgersteige vor privaten Grundstücken müssen von den Bürgern von Schnee und Eis befreit werden. Nicht erlaubt ist es entgegen weitläufiger Meinung den Schnee vom Gehweg auf die geräumte Straße zu schieben.
Wie der Schnee beseitigt wird, ob mit Schneeschieber, Besen oder Fräse, ist jedem selbst überlassen. In jedem Fall sollten die freigeräumten Gehwege bei drohender Schnee- und Eisglätte zusätzlich gestreut werden. Als Streumittel eignen sich Sand oder Splitt besonders. Streusalz sollte privat nur in geringer Menge und bei auftretendem Glatteis verwendet werden.