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Feriennotdienst in den Kindertagesstätten: Die Betreuung für Kita-Kinder berufstätiger Eltern ist auch in den Ferien gesichert

Feriennotdienst in den Kindertagesstätten: Die Betreuung für Kita-Kinder berufstätiger Eltern ist auch in den Ferien gesichert

Herborn, 8.3.2012: In den Oster- und Sommerferien und an den „Brückentagen“ schließen die neun Kindertagesstätten in Herborn für eine gewisse Zeit ihre Pforten. Damit berufstätige Eltern eine Betreuungssicherheit haben, erstellen die Kita-Leiterinnen jährlich neu einen Ferien-Not-Dienstplan, der gewährleistet, dass Eltern ein Betreuungsangebot in einer anderen Kita gemacht werden kann.


Im Interesse einer gelingenden Betreuung in einer „Gast-Kita“ – so die Leiterinnen der Kindertagesstätten und der Fachdienst Soziales, Kinder, Jugend, Familie und Senioren- sind folgende Schritte zu beachten:


• Eltern, die den Notdienst in Anspruch nehmen möchten, melden

den Notdienst in ihrer Kindertagesstätte bis spätestens 2 Wochen

vor den jeweiligen Ferien verbindlich an. Der Stichtag: 2 Wochen

vor Ferienbeginn ist ebenfalls verbindlich.

• Die Anmeldung wird von der „eigenen“ Kita an die „Gast Kita“

weitergegeben.

• Die Eltern stellen sich und ihr Kind / ihre Kinder vor der

Inanspruchnahme des Notdienstes in der Gast Kita vor. Dieses Kennenlernen

ist im Interesse einer guten und gelingenden Betreuung in der Gast-Kita

dringend geboten.

• Das Angebot gilt in allen Kindertagesstätten gleichermaßen und

ausschließlich für berufstätige Eltern.


Noch ein Hinweis für das kommende Kindergartenjahr 2012/13: In der Kindertagesstätte Uckersdorf stehen noch freie Plätze für Kinder im Alter von 1,5 bis 10 Jahre zur Verfügung.