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Finanzhilfen zur Corona-Pandemie

Finanzhilfen zur Corona-Pandemie

Am 17. März hat die Hessische Landesregierung die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus erlassen, mit der Folge, dass bestimmte Betriebe und Begegnungsstätten vorübergehend schließen müssen. Um die damit verbundenen finanziellen Einbußen abzumildern, stehen Unternehmern unterschiedliche Finanzhilfen und Fördermöglichkeiten offen.

Eine nicht abschließende Öffnet internen Link im aktuellen FensterÜbersicht stellen wir hier bereit.