Am 17. März hat die Hessische Landesregierung die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus erlassen, mit der Folge, dass bestimmte Betriebe und Begegnungsstätten vorübergehend schließen müssen. Um die damit verbundenen finanziellen Einbußen abzumildern, stehen Unternehmern unterschiedliche Finanzhilfen und Fördermöglichkeiten offen.