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Finanzspritze für Herborner Start-Ups und Kleinunternehmen

Finanzspritze für Herborner Start-Ups und Kleinunternehmen

Zuschuss bei Wirtschaftsförderung der Stadt Herborn beantragen

Die Attraktivität und Entwicklung einer Stadt hängt auch mit den ortsansässigen Unternehmen zusammen. In Herborn gibt es sowohl mittelständische Unternehmen als auch Unternehmen, die erfolgreich international tätig sind. Um Neugründungen und die Innovationskraft von Kleinst- und Kleinunternehmen zu stärken, kann ab sofort eine Förderung in Form eines Zuschusses bei der Stabstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Herborn beantragt werden.

Möglich wird die Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen auf Grundlage einer Anfang November von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Förderrichtlinie. Damit will die Stadt Herborn Anreize für die Neugründung von Unternehmen setzen, Arbeitsplätze schaffen und erhalten wie auch die Leistungsfähigkeit und die Investitionskraft von Unternehmen stärken.

Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs- und Dienstleistungsgewerbe, die weniger als fünf Jahre am Markt sind und ihren Sitz oder eine rechtlich selbstständige Betriebsstätte im Stadtgebiet Herborn haben oder Existenzgründer, die beabsichtigen einen Geschäftssitz hier zu errichten.

Die Attraktivität und Entwicklung einer Stadt hängen auch mit den ortsansässigen Unternehmen zusammen. In Herborn Unternehmen, die national und international erfolgreich tätig sind. Um Neugründungen und die Innovationskraft insbesondere von kleinen Unternehmen zu stärken, kann ab sofort eine Förderung in Form eines Zuschusses bei der Stabstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Herborn beantragt werden.

Möglich wird die Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen auf Grundlage einer Anfang November von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Förderrichtlinie. Damit will die Stadt Herborn Anreize für die Neugründung von Unternehmen setzen, Arbeitsplätze schaffen und erhalten wie auch die Leistungsfähigkeit und die Investitionskraft von Unternehmen stärken.

Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen aus Industrie, Handwerk,Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs- und Dienstleistungsgewerbe, die weniger als fünf Jahre am Markt sind und ihren Sitz oder eine rechtlich selbstständige Betriebsstätte im Stadtgebiet Herborn haben oder Existenzgründer, die beabsichtigen einen Geschäftssitz hier zu errichten.

Zuwendungen werden ausschließlich an Kleinst- und Kleinunternehmen gezahlt, wer zu den Antragsberechtigten zählt, kann der Förderrichtlinie entnommen werden. Laut Förderrichtlinie der Stadt sind Maßnahmen oder Investitionen in zum Beispiel Produktionsmaschinen, IT-Infrastruktur oder Digitalisierung, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, nachhaltige ökologische Maßnahmen am Gebäude (z.B. Fassadenbegrünung etc.), Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Lizenzen und Patente förderfähig. Maximal können 50 Prozent der Netto-Kosten einer mindestens 2.000 Euro teuren Maßnahme, maximal jedoch 5.000 Euro pro Antragssteller bezuschusst werden.

Die Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens online an den Magistrat der Stadt Herborn, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, zu richten. Dem Förderantrag sind u.a. eine Vorhabenbeschreibung mit Zeitplan, der Kosten- und Finanzierungsplan, der Geschäftsplan oder das Unternehmenskonzept sowie der Nachweis der gewerblichen Tätigkeit beizufügen.

Haben Sie Fragen zur Förderrichtlinie der Stadt Herborn? Dann lesen Sie online die Förderrichtlinie und nehmen Kontakt zur Stabstelle Wirtschaftsförderung auf, Herr Daniel Philipp, Telefon: 02772/708 220 oder E-Mail: wirtschaft@herborn.de