Das Land Hessen fördert auch in 2023 im Rahmen eines Sonderprogramms Gaststätten im ländlichen Raum. Die angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt.
Gefördert werden:
- Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9,
- Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
- Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
- Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
- Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),
- Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.
Antragsberechtigt sind:
- Gaststättenbetriebe, die Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen) sind.
- Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes sind zuwendungsberechtigt, sofern sie abweichend von VV Nr. 1.7.2 zu § 44 LHO im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit – abweichend von der Richtlinie - von mindestens 5 Jahren umfasst.
Die Mindestinvestition beträgt 15.000 €, die Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss. Alle weiteren Informationen und Voraussetzungen zum Programm und zur Antragstellung finden interessierte Betriebe auf der Förderhomepage der WIBank .
Leitfaden zum Sonderprogramm mit wichtigen Informationen und Tipps zur Antragstellung.
Ansprechpartner bei der WI Bank ist: Herr Philipp Jung, Telefon 06441 4479-1210, E-Mail soprogastro@wibank.de