Mit dem Kooperationsvertrag zwischen der Stadt als Träger und dem Förderverein Familienbad Schönbach e.V., der am Montag im Rathaus unterzeichnet wurde, kann das Freibad beruhigt in die neue Saison starten. 2758 Bürgerinnen und Bürger hatten sich mit ihrer Unterschrift für den Erhalt des Freibades stark gemacht. Die Listen überreichte der erste stellvertretende Vorsitzende, Andreas Klein, an Bürgermeister Hans Benner.
"Seit sechs Jahren unterstützt der Förderverein das Schwimmbad in großartiger Weise. Wir sind froh, dass wir nun einen Weg gefunden haben, um die Leistungen des Fördervereins in einem Vertrag zu sichern", betonte Benner. Die Stadtverordnetenversammlung hatte den gemeinsamen Weg im Dezember 2015 beschlossen. Das defizitäre Freibad hätte sonst keine Überlebenschance gehabt. Nun ist vertraglich festgehalten, dass der Bäderbetrieb der Stadt Herborn Träger des Freibades Schönbach bleibt und die Fachangestellten für Bäderbetriebe während der Sommerzeit zur Verfügung stellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Förderverein Familienbad Schönbach e.V., sich an den notwendigen Arbeiten vor, während und nach der Saison zu beteiligen sowie zur täglichen Reinigung der Dusch- und Toilettenräume und Säuberung der Liegewiese während der Saison. Wie bisher übernimmt er kleinere Investitionen und Renovierungsarbeiten. Weiterhin wird der Verein 50 Prozent des durch den Kioskbetrieb entstehenden jährlichen Gewinns nach Steuern an den Bäderbetrieb der Stadt Herborn abführen. Dieser wiederum verpflichtet sich, die Gelder für den Betrieb des Freibades einzusetzen. Um eine bessere Bilanz zu erzielen, will der Förderverein versuchen, Sponsoren zu gewinnen.
"Viele gute, konstruktive Gespräche haben uns zu diesem Ergebnis gebracht", bestätigt der erste Vorsitzende des Fördervereins Dietmar Zibelius und Benner fügt an: "Wir sind uns einig, dass bei allen wichtigen Entscheidungen, die zum Beispiel Organisation und Investitionen des Freibades betreffen, die Stadt angehört wird und wir sie miteinander erörtern werden. Der Vertrag gilt zunächst für drei Jahre. (HvP)