Aufruf zum Abräumen von Grabstätten auf dem Alten Friedhof in Herborn-Hörbach
Das Nutzungsrecht der Reihengrabstätten auf dem alten Friedhof in Herborn-Hörbach an der Hirschberger Straße ist abgelaufen. Die betroffenen Grabstätten werden nun von der Friedhofsverwaltung der Stadt Herborn zur Einebnung aufgerufen. Vorhandene Grabmale sowie die Einfassungen, Fundamente und der Grabschmuck sind bis zum 30. Juni 2025 von den Angehörigen zu entfernen. Anschließend ist die Grabstätte einzuebnen und einzusäen.
Diese Arbeiten können auch von einem Steinmetz vorgenommen werden. Dieser muss die Zulassung der Stadt Herborn besitzen, die zur Ausführung von gewerblichen Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Herborn berechtigt. Zudem besteht auch die Möglichkeit, die Stadt Herborn mit der Grabräumung schriftlich zu beauftragen. Die Gebühr für das Einebnen einer Reihengrabstätte beträgt gemäß § 11 Abs. 1a der Satzung über das Erheben von Friedhofs -und Bestattungsgebühren 255,00 Euro. Die bis zum Termin (30. Juni) nicht entfernten Grabstätten werden von der Stadt Herborn gebührenpflichtig abgeräumt. Auf dieses Material besteht dann kein Rechtsanspruch mehr. Für Fragen steht die Friedhofsverwaltung telefonisch 02772/ 708 241 oder -275 zur Verfügung.