Eine pflegeleichte Grabart sind Rasenreihengräber. Diese liegen ohne Grabhügel im Rasenfeld. Als Grabmal dient eine Grabplatte, die von Material, Größe und Inschrift vorgegeben ist. Bestattungen sind in Form von Erdbestattungen im Sarg als auch als Urnenbestattung möglich.
Wer sich für diese Bestattungsform entscheidet, muss sich um die Grabpflege nicht kümmern. Die Verantwortung für die gesamte Pflege der Grabanlage liegt ausschließlich bei der Stadt, so dass es auch nicht zulässig ist, dass Angehörige selbst Hand anlegen und die Grabstätte gestalten.
Das Ablegen vom Blumen, Gestecken, Schalen, Kerzen oder Ähnlichem sowie das vorübergehende Aufstellen eines Holzkreuzes sind auf der Grabstätte entsprechend der Friedhofsordnung nicht gestattet. Das Friedhofspersonal ist angewiesen, den auf der Rasengrabfläche befindlichen Grabschmuck regelmäßig abzuräumen. Die Hinterbliebenen haben jederzeit die Möglichkeit Gedenkschmuck auf dem gemeinsamen Gedenkplatz abzulegen.
Die Stadt Herborn bittet um Verständnis und Beachtung.
Fragen zu den verschiedenen Bestattungsformen beantwortet der Fachdienst Standesamt und Friedhofswesen (Tel. 02772-708 240 oder -241).