Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv
Für ein Miteinander auf Feld- und Waldwegen

Für ein Miteinander auf Feld- und Waldwegen

Mit Rücksicht und Verständnis gelingt ein Miteinander auf Feld- und Waldwegen. Viele Menschen sind in ihrer Freizeit gerne auf Feld- und Waldwegen unterwegs: als Spaziergänger mit oder ohne Hund, als Läufer, Wanderer oder Radfahrer. Ist für ein verträgliches Miteinander gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich, so kann dies auch auf das Miteinander auf Feld- und Waldwegen übertragen werden.

Wälder und landwirtschaftliche Flächen werden von unterschiedlichen Personen zu verschiedenen Zwecken benutzt. Sie sind Existenzgrundlage für Landwirte und werden für die Forstwirtschaft genutzt. Auf Wiesen und Äckern wachsen Tierfutter und hochwertige Lebensmittel für uns Menschen. Deshalb hat der land- und forstwirtschaftliche Verkehr allgemein Vorrang, was immer wieder zu Missverständnissen führt. Mit Vorrang ist gemeint, dass andere Nutzer die sich bietenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten nutzen, um land- und forstwirtschaftlichen Verkehr passieren zu lassen. Ohne ihre Landschaftspflege, die auch Rückzugsnischen für oftmals vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten schafft, gäbe es unsere reizvolle Kulturlandschaft nicht.

Andere Nutzergruppen wie Reiter, Radfahrer, Wanderer, Spaziergänger und Hundebesitzer, usw. teilen sich Feld- und Waldwege gleichberechtigt. Diese Nutzungsarten sind grundsätzlich durch Bundes- und Landesgesetze geregelt und meist ausdrücklich erlaubt. Mit mehr Verständnis für die unterschiedlichen Interessen in Feld und Flur gelingt ein verträgliches Miteinander. Der Flyer der Abteilung für den ländlichen Raum des Lahn-Dill-Kreises „Feld- und Flur-Knigge“ fasst es in der Formel „Rücksicht macht Wege breit“ zusammen.

Gegenseitige Rücksicht und Voraussicht machen die Freizeitgestaltung in der Natur noch entspannter. Heute werden die Wirtschaftswege der Landwirte vielfältig genutzt: Sie sind gleichzeitig Reit-, Rad- und Spazierweg oder Lehr- und Wanderpfad – immer führen sie aber zu den Arbeitsplätzen der Landwirte: den Wiesen und Äckern. Auch parkenden Fahrzeuge an Wirtschaftswegen machen den Land- und Forstwirten das Durchkommen unmöglich. Denken Sie bei Ihrem nächsten Ausflug in die Natur bitte immer daran, dass landwirtschaftliche Fläche Privatbesitz sind.

In allen Naturschutzgebieten, zu erkennen an dem grün-weißen Dreieck (siehe Abb.), hat die Natur Vorrang. Hier ist der Lebensraum der Wildtiere, in dem wir uns besonders rücksichtsvoll verhalten müssen. Hier müssen Hunde generell angeleint werden und es ist verboten Flächen außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren. Manche Vögel, Hasen und Rehe ziehen ihre Jungen am Boden auf. Selbst mit gebührendem Abstand betrachten sie Mensch und Hund als Bedrohung – sie geraten in Panik und verlassen die Jungtiere und ihr Gelege.

Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Naturschutzgebiete in Ihrer Nähe: Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.rp-giessen.hessen.de/beschreibung-der-einzelnen-naturschutzgebiete

Hundekot auf den Wiesen, Feldern und Wegen „stinkt“ nicht nur den Landwirten. Denn schließlich geht um die Nahrung und Gesundheit von Mensch und Tier. Anders als Hundekot, der Krankheitserreger enthalten kann, sind Mist, Jauche und Gülle aufbereitete Dünger in der Landwirtschaft. Bei der Ernte gelangt der Hundekot in Heuballen oder über frisches Gras in den Magen der Tiere. Als Hundebesitzer können Sie mithelfen, dass Kühe, Pferde, Schafe und Co. sauberes und hygienisch einwandfreies Futter bekommen: Sie handeln verantwortungsvoll und vorbildlich, wenn Sie die Hinterlassenschaft ihres Hundes umgehend entfernen. Entsorgen Sie Hundekotbeutel – genauso wie eigenen Müll – in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause. Lassen sie den Beutel nicht am Wegrand, in Gräben oder im Wald liegen! (dg/Feld- und Flurknigge Abteilung Ländlicher Raum - Lahn-Dill-Kreis)