Ob Schlüssel, Portemonnaie oder Smartphone: Gegenstände können schnell verloren gehen. Die Stadtverwaltung Herborn informiert, wie Bürgerinnen und Bürger richtig handeln, wenn sie selbst etwas verloren haben oder einen Fund melden möchten.
Verloren? Das können Sie tun:
Ruhe bewahren, sich erinnern, wann und wo der Gegenstand zuletzt gesehen wurde. Bleibt der verlorene Gegenstand unauffindbar, kontaktieren Sie das Fundbüro. Das Fundbüro Herborn hilft weiter – persönlich, telefonisch oder online. Dafür bietet die Stadtverwaltung auf der Homepage auch die Online-Fundsuche oder Online-Verlustmeldung: https://sohub.io/9icf
Beschreiben Sie den Gegenstand so präzise wie möglich, z. B. Farbe, Material oder besondere Merkmale. Für das Abholen verlorener Gegenstände im Fundbüro werden Eigentumsnachweise benötigt, Rechnungen oder Fotos erleichtern die Zuordnung.
Gefunden? Das sollten Sie beachten:
Wenn man etwas findet, sollte man ehrlich handeln. Finder bringen den Fundgegenstand persönlich ins Fundbüro, Gegenstände mit einem Wert über 10 Euro müssen dem Fundbüro gemeldet werden. Meldet sich der Eigentümer der Fundsache hat der/die Finder/in Anspruch auf einen Finderlohn – abhängig vom Wert des gefundenen Gegenstands. Wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann oder er holt die Fundsache nicht binnen 6 Monaten im Fundbüro ab, kann das Eigentum an der Fundsache erworben werden.
Das Fundbüro Herborn befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses, Rathauswinkel, und ist während der Öffnungszeiten erreichbar. Mehr Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten auch online unter: sohub.io/9icf