Herborn, 05.01.2012: Zur Erinnerung: Der Funkturm am Waldrand oberhalb der Schillerhöhe in der Herborner Alsbach gehört dem Hessischen Rundfunk. Mit der Höhe des Sendemastes von 56,5 Metern, war das Verwaltungsgericht in Gießen nicht einverstanden. Aufgrund des Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot und des aufdringlichen Blickfangs des Turmes hob das Gericht im Februar 2009 die erteilte Baugenehmigung des Lahn-Dill-Kreises für den Sendemast auf. Eine einvernehmliche Beendigung des Rechtsstreites kann nur durch eine Anpassung des Mastes ermöglicht werden. Zur Lösung des Konfliktes wird seitens des Verwaltungsgerichtes vorgeschlagen den Mast um 6,5m zu kürzen und die Plattform zu entfernen. Nach Abstimmung mit den verschiedenen Mitbenutzern, wird ein entsprechender Bauantrag für den Sendemast in der beschriebenen geänderten Form vom Hessischen Rundfunk fertig gestellt und an die zuständige Stelle, den Lahn-Dill-Kreis, weiter geleitet.