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Gartenarbeit – Wann darf ich was?

Gartenarbeit – Wann darf ich was?

Herborn, 23.05.2008: Wem ist es nicht schon mal so gegangen? Samstag Morgen, man hatte sich fest vorgenommen nach einer stressigen Woche wenigstens einmal auszuschlafen. Wenn da nicht der liebe Nachbar wäre, und einem einen Strich durch die Rechnung macht: Rasen mähen morgens um kurz nach sieben! Was soll das? Darf er das überhaupt?


Bei unserem Fachdienst Öffentliche Ordnung (Tel.: 02772/708-252) können Sie sich über die geltenden Ruhezeiten informieren.