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Gefahrenabwehrverordnung

Gefahrenabwehrverordnung


Das Verteilen von Flyern ist nur noch mit einer Sondererlaubnis gestattet.

Am 23.04.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung eine neue Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Herborn beschlossen. In der wöchentlich erscheinenden Serie, möchten wir Ihnen diese Gefahrenabwehrverordnung genauer vorstellen.


Verunreinigungen


Die Gefahrenabwehrverordnung regelt unter anderem auch die Sauberkeit von öffentlichen Straßen und Anlagen. Diese öffentlichen Einrichtungen dürfen nicht über das übliche Maß hinaus verunreinigt werden. Wer hat sich nicht schon einmal über eine „Tretmine“ geärgert? Deshalb sollten insbesondere Hundehalter dafür sorgen, dass der Kot oder andere Verunreinigungen ihres Hundes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Anlagen entfernt wird. Des weiteren ist es auch im Stadtgebiet nicht gestattet ohne Sondererlaubnis Werbeträger, Flyer, Handzettel oder kostenlose Anzeigenblätter abzulegen oder zu verteilen, hierdurch können erhebliche Verschmutzungen entstehen, z.B. auf öffentlichen Parkplätzen oder auch an der Windschutzscheibe des PKWs. Künftig sind auch Motoren- oder Unterbodenwäschen, Ölwechsel und Reparaturen auf öffentlichen Plätzen bzw. Straßen verboten, hiervon können Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen für Menschen und Tiere ausgehen. Kleine Reparaturen, bei denen keine umwelt- oder gesundheitsgefährdeten Flüssigkeiten austreten können sind weiterhin erlaubt.


Diese Regelungen sollen für ein sauberes und umweltfreundliches Stadtbild sorgen, indem sich alle Bürgerinnen und Bürger und Besucher unserer schönen Stadt wohlfühlen. Ein Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Herborn ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000,00 € geahndet werden. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Herborn können Sie auch im Internet unter www.herborn.de aufrufen.