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Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis ausgebrochen

Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis ausgebrochen

Geflügel schützen und im Stall lassen / Halter müssen sich bei Veterinäramt melden

Der Lahn-Dill-Kreis informiert: In einer privaten Geflügelhaltung in Hüttenberg ist die Geflügelpest ausgebrochen. Um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen, hat das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises nun eine Sperrzone eingerichtet. Alle Geflügelhaltungen in dieser Zone – auch kleine Privathaltungen – müssen sich nun beim Veterinäramt melden. Außerdem besteht eine Stallpflicht in diesem Bereich. Betroffen sind alle Ortsteile der Gemeinde Hüttenberg, Teile von Schöffengrund (Ober- und Niederwetz), Teile von Lahnau (Dorlar, Atzbach und Waldgirmes) sowie Teile der Stadt Wetzlar (Stadtgebiet, Garbenheim und Nauborn).

In einer sogenannten Allgemeinverfügung hat der Lahn-Dill-Kreis die Schutzmaßnahmen geregelt, die Geflügelhaltende nun einhalten müssen. „Wir sind auf die Unterstützung der Geflügelhalterinnen und -halter in der Sperrzone angewiesen. Die Tiere müssen in den Stall oder unter eine Abdeckung, die sicherstellt, dass es keinen Kontakt zu Wildvögeln und keine Einträge durch sie gibt“, sagt der Leiter des Kreis-Veterinäramtes, Dr. Giuseppe Bosco. Außerdem muss eine Meldung an das Veterinäramt erfolgen. Dazu wurde eine Hotline eingerichtet: 06441 407-7711. Eine Meldung per E-Mail ist auch möglich: tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de. Betroffene geben ihre Kontaktdaten darin an sowie den Standort ihrer Haltung beziehungsweise Haltungen und die Anzahl und Art der dort jeweils gehaltenen Tiere. Wichtig ist laut Veterinäramt außerdem, dass keine Geflügelerzeugnisse, wie beispielsweise Eier, abgegeben werden dürfen. Geflügel darf generell nicht transportiert werden. „Das Thema Hygiene ist ein weiterer Punkt“, führt Bosco aus. „Alle Geflügelhaltenden sollen besonders gut auf die Biosicherheitsmaßnahmen achten. Dazu gehören die gründliche, regelmäßige Reinigung des Stalls und das Wechseln von Schuhen und gegebenenfalls der Kleidung bei Betreten des Stalls. Das ist sehr wichtig, um Infektionsketten zu unterbrechen.“ Unter www.lahn-dill-kreis.de/gefluegelpest werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Die Sperrzone

Die Sperrzone erstreckt sich in einem Radius von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsort. Sie ist in zwei Zonen unterteilt: die Schutz- und die Überwachungszone. Die Schutzzone erstreckt sich in einem Drei-Kilometer-Radius um den Ausbruchsort. Eine interaktive Karte des Friedrich-Löffler-Institutes zeigt die beiden Zonen: bit.ly/sperrzone_fli. Von der Sperrzone sind ebenfalls Ortschaften in den Nachbarlandkreisen Gießen und Wetteraukreis betroffen. Die dortigen Veterinärämter haben auch Allgemeinverfügungen erlassen, die für die jeweiligen Bereiche gelten.

Die verschärften Maßnahmen gelten innerhalb der Sperrzone für 21 Tage. Danach geht der Sperrbezirk automatisch für weitere neun Tage in den Beobachtungsbezirk über. Damit lockern sich die Maßnahmen zunächst. Nach insgesamt 30 Tagen werden die Maßnahmen aufgehoben – sollte es keinen weiteren Ausbruch der Geflügelpest geben. Das ist voraussichtlich Ende Februar der Fall. Sobald die Sperrzone aufgehoben werden kann, informiert der Lahn-Dill-Kreis darüber.

Halterinnen und Halter von Geflügel außerhalb der Überwachsungszone müssen die Regeln nicht beachten, werden aber dennoch zur erhöhten Achtsamkeit aufgerufen. Es sei wichtig, dass jede und jeder im Umgang mit ihren beziehungsweise seinen Tieren ganz besonders auf Hygiene achtet und den Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln vermeidet, heißt es aus dem Veterinäramt. Detaillierte Informationen hat der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in einer Übersicht zusammengefasst.

Bereits im vergangenen Dezember kam die Geflügelpest dem Lahn-Dill-Kreis nahe. Im benachbarten Landkreis Siegen-Wittgenstein war das Virus ausgebrochen. Die beiden Ortschaften Dietzhölztal-Mandeln und Eschenburg-Roth sind dadurch ins Sperrgebiet gefallen. Insgesamt war der Lahn-Dill-Kreis seit 2016 dreimal von Geflügelpestausbrüchen betroffen. Eingetragen wird das Virus häufig über den Kot von Wildvögeln.

 

Auffinden verendeter Wildvögel
Wildvögel sind die häufigsten Überträger der Vogelgrippe. Wer einen verendeten Vogel entdeckt, wird um Meldung beim Kreis-Veterinäramt gebeten, um die Vogelgrippe bestmöglich einzudämmen. Tote Vögel können nach vorheriger telefonischer Absprache an folgender Stelle für die Untersuchung auf Vogelgrippe abgegeben werden:

Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises

Schlossstraße 20

35745 Herborn

Telefon: 06441 407-7711

E-Mail: veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de


Beim Einsammeln eines toten Tieres sollten Mundschutz und Einmalhandschuhe verwendet sowie gegebenenfalls auch Händedesinfektionsmittel benutzt werden.