Das heißt es werden u.a. tote Äste entnommen, Kronen ausgedünnt und der sogenannte Lichtraum freigeschnitten (Äste die in den Verkehrsraum ragen). Dies passiert meist in einem Maßstab, dass der Laie dies dem Baum nicht ansieht. Eine auffällige Maßnahme muss z. B. an einer Eiche auf dem Reuterberg umgesetzt werden. An dieser sind Kronenteile trocken. Damit dieser Ortsbildprägende Baum noch länger erhalten werden kann, muss stark bis auf den gesunden Bereich zurückgeschntten werden.
Ebenfalls auffällig sind Fällmaßnahmen die teilweise durchgeführt werden müssen. Dies betrifft Einzelbäume, die aufgrund der Verkehrssicherung entfernt müssen, als auch Baumgruppen. So müssen z.B. einige Nadelbäume im Grünstreifen zwischen dem Olevianweg und der Johannisbergstraße (siehe Foto) gefällt werden.
An den Ufergehölzen der städtischen Fließgewässer werden ebenfalls Pflegemaßnahmen durchgeführt. Die Gewässerpflege soll den naturschutzfachlichen Aspekt mit wasserwirtschaftlichen und Aspekten des Hochwasserschutzes vereinen. Weiterhin ist der Schutz von benachbarten Verkehrsflächen und Gebäuden zu beachten. Die Entnahme der Bäume bedeutet kein vollständiges Entfernen. Aus den Wurzelstöcken der entnommenen Bäume sprießen neue Triebe, die den Gehölzbestand für die Zukunft bilden und die Ufer festigen.