Untere Naturschutzbehörde des Lahn-Dill-Kreises erinnert an Schnitt-Verbot / Brütende Vögel sollen geschützt werden.
Der starke Regen und die warmen Temperaturen in den vergangenen Wochen haben die Pflanzen und Bäume kräftig austreiben lassen. Die Tierwelt findet in diesen Gehölzen ideale Lebensräume, sei es als Nist- oder Ruheplatz, Nahrungsraum oder Unterschlupf. Deshalb erinnert die Untere Naturschutzbehörde des Lahn-Dill-Kreises: Bis zum 30. September 2023 ist lediglich ein schonender Pflegeschnitt an Gehölzen möglich, um laufenden Zuwachs zu beseitigen. Hierbei sollten Gärtnerinnen und Gärtner besonders auf brütende oder nistende Vögel achten.
Hecken, Gebüsche und Bäume dürfen vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres nicht beseitigt, gefällt oder auf Stock gesetzt, das heißt stark beschnitten, werden. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen. Hierbei sollte rechtzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Lahn-Dill-Kreises aufgenommen werden.
Gehölze dürfen in dieser Zeit außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen und des Waldes nicht ohne Ausnahmegenehmigung beseitigt werden. Hierbei geht es vor allem um Bäume an Straßen, Obstbäume in Streuobstwiesen sowie Einzelbäume oder Baumgruppen in der freien Landschaft.
Sollte es aus Sicherheitsgründen oder wegen dringender Bauarbeiten doch erforderlich sein, ist eine Genehmigung einzuholen. Anfragen können gerne an umwelt@lahn-dill-kreis.de gerichtet werden.
Grün- und Astschnitt nehmen die Wertstoffhöfe im Lahn-Dill-Kreis kostenfrei in haushaltsüblichen Mengen entgegen. Größere Mengen, mehr als eine Pkw-Ladung, kann im Abfallwirtschaftszentrum in Aßlar abgegeben werden. Dafür fallen entsprechende Gebühren an. Alle Informationen zu diesem Thema sind unter https://www.awld.de/de/Abfallinfo/Gruenschnitt/ zu finden.