Wer als Veranstalter eine Gemeinschaftseinrichtung der Stadt Herborn – ob Bürgerhaus oder Grillhütte - nutzen möchte, kann je nach geplanter Veranstaltung wählen, ob er die 3-G (geimpft, genesen und getestet) oder 2-G-Regel (geimpft und genesen) anwenden will. Nehmen an der Veranstaltung lediglich vollständig geimpfte oder genesene Personen teil, können, wie die Stadtverwaltung mitteilt, diverse Lockerungen angewendet werden. Konkret können dann in unterschiedlichen Bestuhlungsarten wieder mehr Menschen gleichzeitig eine Gemeinschaftseinrichtung nutzen.
Nutzer von städtischen Einrichtungen müssen die 2-G-Regel bei der Miete von öffentlichen Einrichtungen anzeigen. Für das Einhalten der 2-G-Regel ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich, ebenso für die Kontaktdatenerfassung.
Fragen und Antworten zur Pandemie und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen finden Interessierte auch im aktuell geltenden Hygienekonzept für Gemeinschaftseinrichtungen oder Hygienekonzept für Grillhütten der Stadt Herborn. Wer darüber hinaus noch Fragen hat, kann sich an Frau Mathofer unter Telefon 02772-708 426 oder E-Mail d.mathofer@herborn.de wenden.