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Gerichtsschöffen für Strafsachen in Herborn gesucht

Gerichtsschöffen für Strafsachen in Herborn gesucht

Sind sie unparteilich und urteilsfähig?

In diesem Frühjahr werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind Menschen aus der Bevölkerung, die hauptamtliche Richter bei der Rechtsprechung in Strafsachen unterstützen. Schöffen sowie auch Jugendschöffen und Berufsrichter sind bei der Entscheidung gleichberechtigt. Gesucht werden in Herborn insgesamt 18 Frauen und Männer, die unparteilich und urteilsfähig als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung bei Strafsachen am Amtsgericht Dillenburg oder am Landgericht Limburg teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber als Gerichtsschöffen für Erwachsenenstrafsachen sowie für Jugendstrafsachen, die in Herborn oder dem Lahn-Dill-Kreis wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, nicht vorbestraft sind oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Bewerber, die Jugendschöffen werden wollen, müssen dauerhaft im Lahn-Dill-Kreis wohnen. Sie bewerben sich direkt beim Landkreis. Wer sich für das Amt des Gerichtsschöffen für allgemeine Strafsachen interessiert, muss in Herborn und den Stadtteilen wohnhaft sein und meldet sich bei der Stadtverwaltung Herborn.

Doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, schlagen die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor. In der zweiten Jahreshälfte wählt der Ausschuss aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.

Zusätzlich zu den formalen Kriterien, die Bewerber zwingend erfüllen müssen, sind einige persönliche Grundfertigkeiten für das verantwortungsvolle Amt dringend erforderlich. Schöffen bei Gericht zeichnen sich durch ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen aus. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Wünschenswert sind auch geistige Beweglichkeit wie auch die gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Da Schöffen sich für die Entscheidungsfindung in unterschiedliche gesellschaftliche Verhältnisse hineindenken und das Handeln eines Menschen im sozialen Umfeld beurteilen müssen, werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Für Jugendschöffen sind Erfahrungen in der Jugendarbeit oder im erzieherischen Bereich von Vorteil.

Bewerbungen für Gerichtsschöffen

Wollen Sie eine geeignete Person vorschlagen oder sich selbst um das Amt eines Schöffen für Erwachsenenstrafsachen im Lahn-Dill-Kreis bewerben? Auf der städtischen Homepage www.herborn.de/wahlen/schoeffenwahl finden Interessenten ein Bewerbungsformular sowie ein Merkblatt für die Schöffenwahl. Bewerbungen können bis zum 20. April 2023 an die Stadtverwaltung Herborn richtet werden. Weitere Informationen zur Schöffenwahl und Bewerbung sind auf der Homepage www.schoeffenwahl.de zu finden. Für Fragen steht Herr Marco Klingelhöfer, unter der Rufnummer 02772-708 245 oder per E-Mail an m.klingelhoefer@herborn.de zur Verfügung.

Bewerbungen für Jugendschöffen

Bewerbungen für Jugendschöffen sind bis 14. April 2023 direkt beim Lahn-Dill-Kreis möglich: http://www.lahn-dill-kreis.de/politik/kommissionen-beiraete/jugendhilfeausschuss/. Ihre Fragen zur Jugendschöffenwahl beantworten die Mitarbeiter der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Telefon 06441/407-1501.