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Gewährung von Hausbrandbeihilfe

Gewährung von Hausbrandbeihilfe

Personen, die älter als 65 Jahre oder erwerbsunfähig sind und nur über geringes Einkommen verfügen, kann auf Antrag für die Heizperiode 2009/2010 eine Hausbrandbeihilfe gewährt werden. Voraussetzung ist, dass sie keine laufenden Hilfeleistungen gemäß den Bestimmungen des SGB XII erhalten.

Berechtigt zum Bezug der Hausbrandbeihilfe ist außerdem nur, wer selbst Brennstoffe kaufen muss und somit keine monatlichen Abschläge zahlt.


Entsprechende Antragsformulare sind im Rathaus, Fachdienst Soziales, Kinder, Jugend, Familien und Senioren zu erhalten.


Die Anträge von erwerbsfähigen Personen mit geringem Einkommen, sind direkt bei den Verwaltungsstellen der Lahn-Dill-Arbeit GmbH, Wilhelmstr. 16,

35683 Dillenburg zu stellen.