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Gewährung von Hausbrandbeihilfe für Sozialhilfeempfänger

Gewährung von Hausbrandbeihilfe für Sozialhilfeempfänger

Gewährung von Hausbrandbeihilfe für Sozialhilfeempfänger/innen und Empfänger/innen von Kriegsopferfürsorge für die Heizperiode 2012/ 2013

Für die Heizperiode 2012/2013 erhalten Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3, Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen nach Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches (SGB) XII und Empfänger/innen von ergänzender Hilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge eine Hausbrandbeihilfe, wenn in den laufenden Mietkosten keine Heizkosten enthalten sind.

Die Hausbrandbeihilfe beträgt in diesem Jahr:

für Haushalte bis 2 Personen 920,00 €

für Haushalte ab 3 Personen 1.290,00 €

Die gleichen Beträge gelten für den Leistungsbereich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Die Anträge von erwerbsfähigen Personen sind direkt bei der Verwaltungsstelle des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill, Wilhelmstraße 16 – 22, 35683 Dillenburg zu stellen.

Die Hausbrandbeihilfe für die Empfänger/innen von laufenden Hilfeleistungen gemäß den Bestimmungen des SGB XII wird mit der Monatsbuchung für September überwiesen.

Allen anderen Personen, die zum Personenkreis der Minderbemittelten gehören, kann die Hausbrandbeihilfe dagegen nur auf Antrag gewährt werden. Entsprechende Antragsvordrucke sind ab sofort bei der Stadtverwaltung Herborn, Frau Weber, Rathaus Zimmer Nr. 5 (Erdgeschoss), Tel.: (0 27 72) 708-271, erhältlich.