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Gewährung von Hausbrandbeihilfe für Sozialhilfeempfänger/innen und Empfänger/innen von Kriegsopferfürsorge für die Heizperiode 2007/2008

Gewährung von Hausbrandbeihilfe für Sozialhilfeempfänger/innen und Empfänger/innen von Kriegsopferfürsorge für die Heizperiode 2007/2008

Für die Heizperiode 2007/2008 erhalten Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3, Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen nach Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches (SGB) XII und Empfänger/innen von ergänzender Hilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge eine Hausbrandbeihilfe. Die Hausbrandbeihilfe beträgt in diesem Jahr:

für Haushalte bis zwei Personen 576,00 €

für Haushalte ab drei Personen 715,00 €

Die gleichen Beträge gelten für den Leistungsbereich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Die Anträge von erwerbsfähigen Personen sind direkt bei den Verwaltungsstellen der Lahn-Dill-Arbeit GmbH, Sophienstr. 5, 35576 Wetzlar bzw. Wilhelmstr. 16, 35683 Dillenburg, zu stellen. Die Hausbrandbeihilfe für die Empfänger/innen von laufenden Hilfeleistungen gemäß den Bestimmungen des SGB XII wird mit der Monatsbuchung für September 2007 überwiesen.

Alle anderen Personen, die zum Personenkreis der Minderbemittelten gehören, kann eine Hausbrandbeihilfe dagegen nur auf Antrag gewährt werden. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus, beim Fachdienst Soziales, Kinder, Jugend und Senioren.