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Grünschnitt landet im Naturschutzgebiet

Grünschnitt landet im Naturschutzgebiet

Illegal Grünschnitt im Naturschutzgebiet „Hörbacher Viehweide“ entsorgt - Wer kann Hinweise geben?

 

Thuja und Zypressen findet man in vielen Vorgärten, doch in ein Naturschutzgebiet gehören sie nicht. Bisher unbekannte Täter haben in den vergangenen Tagen im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Hörbacher Viehweide“ Grünschnitt illegal abgelagert. Dies stellt einen Verstoß gegen §3 der Schutzgebietsverordnung dar.

Warum gehört Grünschnitt auf den Wertstoffhof oder in die braune Tonne?
Die Hörbacher Viehweide ist ein wertvoller Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten. Oft gelangen mit dem Grünschnitt Bestandteile nicht heimischer Pflanzenarten in die Natur, die großflächig heimische Pflanzen verdrängen. Ausgehend von solchen Lagerstätten haben sich bereits viele der sogenannten „Invasiven Arten“ ausgebreitet. Die illegale Entsorgung von Grünschnitt stört außerdem den Nährstoffhaushalt durch Stickstoffeinträge, Gärungs- und Fäulnisprozesse. Dies führt zur Überdüngung, in deren Folge sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig ausbreiten. Anspruchsvollere Pflanzen und damit verbundenen Tierarten verschwinden dagegen.

Illegale Müllentsorgung kommt teuer zu stehen
Leider sind alle Herborner Stadtteile von illegal entsorgtem Grünschnitt und anderer Abfälle betroffen. Rücksichtslos landet Grünschnitt im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder in Bachläufen und beeinträchtigen die natürliche Entwicklung. Das illegale Entsorgen von Abfall jeder Art kommt gleich dreimal teuer zu stehen. Einmal für die Natur, ein zweites Mal für das Gemeinwesen, das die Kosten für das Beseitigen des Abfalls trägt und im Idealfall auch für den Verursacher in Form eines Bußgeldes, wenn er den ermittelt werden kann.

Die illegale Entsorgung von Abfall stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 15 und 17 dar, wonach die Besitzer von Abfall verpflichtet sind, diesen zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Wer seinen Grünschnitt im Wald, auf Grünflächen, an Gewässern und v.a. in Schutzgebieten entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden kann.

Vorhandene Ablagerungen regen Nachahmer an, weiteren Abfall zu dem bereits vorhandenem zu entsorgen. Leider nicht nur Grünschnitt. Innerhalb kurzer Zeit entstehen so wilde Deponien, auf denen sich Abfälle aller Art sammeln. Die teilweise nicht verrotten und Umweltschäden anrichten.

Legale Wege Grünschnitt zu entsorgen
Die Stadt Herborn bietet jeden Samstag die Möglichkeit, Grünschnitt in kleineren Mengen auf dem Wertstoffhof (Rehberg) zu entsorgen. Die Anlieferung mit dem PKW (ohne Anhänger) ist von 8:00 bis 13:00 Uhr möglich. Zusätzlich bietet die Stadt Herborn im Frühjahr und im Herbst jeweils vier Termine an, an denen Grünschnitt auch in größeren Mengen abgeben werden kann. Die Termine werden frühzeitig auf der Internetseite der Stadt Herborn veröffentlicht.

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten für Grünschnitt bietet das Abfallwirtschaftszentrum in Asslar-Bechlingen sowie das Kompostwerk der Herhof-Gruppe in Dillenburg-Oberscheld (Deponie Schelderwald) und die SITA in Dillenburg-Oberscheld (Grube Falkenstein).

Hinweise auf Umweltfrevel geben
Hinweise, die der Aufklärung von illegalen Abfall-Entsorgungen dienen, können werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr telefonisch unter 02772-708-425 oder -253 abgegeben werden. Über den Mängelmelder Herborn können jederzeit Hinweise auf illegale Müllablagerungen und andere Schäden im Stadtgebiet an die Stadtverwaltung gerichtet werden.