Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv
Gültigkeit der Jagdscheine jetzt bei der Unteren Jagdbehörde verlängern

Gültigkeit der Jagdscheine jetzt bei der Unteren Jagdbehörde verlängern

Anträge sollten bis Ende Februar 2022 postalisch eingereicht werden

Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Jägerinnen und Jäger im Lahn-Dill-Kreis haben jetzt wieder die Möglichkeit, die Gültigkeit ihrer Jagdscheine zu verlängern. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verlängerung auch in diesem Jahr ausschließlich auf dem Postweg an die Untere Jagdbehörde des Lahn-Dill-Kreises, Karl-Kellner Ring 51, 35576 Wetzlar oder per Einwurf im Hausbriefkasten möglich.

Die Untere Jagdbehörde des Lahn-Dill-Kreises bittet darum, Anträge möglichst bis Ende Februar 2022 einzureichen, um eine Rücksendung vor dem 1. April 2022 gewährleisten zu können. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Jagdscheinheft (bei erforderlicher Neuausstellung werden zwei aktuelle Passbilder benötigt)
  • Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines, hier abrufbar: bit.ly/jagdschein-verlaengerung
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung

Fragen zur Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen können gestellt werden an Volkmar Peter, Tel. 06441 407-2400, E-Mail: volkmar.peter@lahn-dill-kreis.de