Die Zuordnung der Rasse zum Rassestandard des „Kangal-Hirtenhund“ führt dazu, dass sie nach Paragraf 2, Absatz 1 Nr. 7 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hunde VO) als gefährlicher Hund eingestuft ist und der Erlaubnispflicht unterliegt. Halter eines „Anatolischen Hirtenhundes“ brauchen somit zukünftig eine Erlaubnis zum Halten dieser Hunderasse, erinnert der Fachdienst Öffentliche Ordnung.
Alle „Anatolischen Hirtenhunde“, die vor dem 31. Dezember 2019 gehalten wurden, sind davon befreit. Dazu muss bis zum 30. Juni 2020 das Halten des Hundes schriftlich beim Fachdienst Öffentliche Ordnung angezeigt werden.
Die Anzeige ist schriftlich an die Stadt Herborn, Fachdienst Öffentliche Ordnung, Hauptstraße 39 oder per E-Mail an ordnungsamt@herborn.de zu richten. Die Halter bekommen eine Bestätigung, die beim Führen des Hundes mitzunehmen ist.