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Herborn schwimmt in den Sommer: Freibäder öffnen am 21. Juni

Herborn schwimmt in den Sommer: Freibäder öffnen am 21. Juni

Seit Beginn dieser Woche (15. Juni) dürfen in Hessen die Freibäder wieder öffnen. Die städtischen Freibäder in Herborn und Schönbach sind auf den Beginn der Badesaison gut vorbereitet. Eröffnet wird diesen Sonntag (21. Juni).

 

Schwimmbäder unterliegen auch im Normalbetrieb einem strengen Hygienereglement, sie werden regelmäßig gründlich gereinigt und es gibt eine große Anzahl an Zwischenreinigungen. Um den Betrieb der Freibäder der Stadt Herborn unter Pandemiebedingungen zu gewährleisten, sind weitere Schutzmaßnahmen erforderlich. Ein Schwimmbadbesuch ist in diesem Sommer nur unter strengen Abstands- und Hygieneregeln möglich. Ganz allgemein gilt in Hessen, gemäß der Corona-Kontakt- und Betriebs-beschränkungsverordnung, dass maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern – im Becken wie auch im Freien - eingelassen wird.

Für das Herborner Freibad bedeutet dies, dass auf der Liegewiese 650 Personen Platz finden. Im Schwimmbecken können 65 Schwimmer gleichzeitig schwimmen sowie sich 45 Personen im Nichtschwimmer-Bereich aufhalten. Für das Kinderschwimmbecken ist die Anzahl der planschenden Badegäste auf acht beschränkt. Im Freibad im Stadtteil Schönbach sind auf der Liegewiese 500 Besucher zulässig, aufgrund derselben Beckengröße können auch 65 Schwimmer und 45 Nicht-Schwimmer gleichzeitig ins Wasser. Das Kinderbecken bietet Platz für 10 Kinder. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können die Freibäder nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen.

Eigenverantwortung der Badegäste

Gleich wenn der Herborner Bäderbetrieb weitreichende organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen, liegt die Verantwortung für einen Schwimmbadbesuch unter Pandemiebedingungen auch bei jedem Badegast selbst. Das Einhalten der allgemein geforderten Abstandsgebote und Regeln der Badeordnung während des Badebesuchs liegt in der Eigenverantwortung der Badegäste, auch ohne dass das Schwimmbad-Personal darauf hinweisen muss.

Eine Übersicht der Maßnahmen zum Infektionsschutz:
•    Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist sowohl im Bereich des Eingangs und der Kassen wie auch im Umkleide- und Sanitärbereich vorgeschrieben.
•    Da Eingang und Ausgang in den Schwimmbädern nahe beieinanderliegen, werden diese Bereiche durch geeignete Abschirmungen voneinander abgetrennt.
•    Abstandsmarkierungen auf dem Boden vor der Kasse bzw. eindeutig gekennzeichnete Wartezonen wer-den eingerichtet. Nur eine Person darf direkt vor der Kasse bzw. dem Kassenautomaten stehen.
•    Der WC-Bereich kann nur zwei Personen gleichzeitig genutzt werden.
•    Die Sammelumkleiden bleiben geschlossen. In Herborn bleibt zudem der untere Umkleide- und Sanitärbereich geschlossen, weil aufgrund der baulichen Situation die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Das gilt auch für die Duschen in diesem Bereich.
•    In Schönbach bleiben die Warmwasserduschen geschlossen, da aufgrund der baulichen Situation die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
•    In Schönbach stehen alle Umkleidekabinen zur Verfügung.
•    In Herborn können die Einzelumkleiden im Eingangsgebäude genutzt werden. Es wird ein „Einbahn-verkehr“ durch die Öffnung des hinteren Zugangs eingerichtet.
•    In Herborn werden im überdachten Bereich außerhalb des Eingangsgebäudes Spinde zur Verfügung gestellt.

Öffnungszeiten: Freibad Herborn täglich geöffnet von 8 Uhr bis 19 Uhr, mittwochs Frühschwimmen ab 7 Uhr

Freibad Schönbach täglich geöffnet von 11 Uhr bis 19  Uhr

Aktuelle Informationen immer auf Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.herborner-baeder.de