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Herborner Kleinunternehmer erhält erste Förderung

Herborner Kleinunternehmer erhält erste Förderung

Bis zu 5000 Euro für neuen Gastrobetrieb dank der städtischen Richtlinie zur Förderung von Kleinst- und Kleinunternehmen.

Kurz vor Weihnachten hat Bürgermeisterin Katja Gronau gemeinsam mit dem städtischen Wirtschaftsförderer Daniel Philipp den ersten Förderbescheid zur Förderung von Kleinst- und Kleinunternehmen überreicht. Dank einem Zuschuss der Stadt Herborn bis zu 5000 Euro kann der Geschäftsmann Avanis Awadis seinen Wunsch nach einem eigenen Imbiss bald umsetzen.

Bürgermeisterin Katja Gronau macht deutlich: „Wir wollen die Anziehungskraft Herborns dauerhaft für junge Unternehmen oder Gründungen in allen Wirtschaftszweigen sichern, gerade jetzt in Krisenzeiten ist unsere neue Förderung wichtig. Möglich macht den finanziellen Zuschuss seit Mitte November unsere neue Richtlinie zur Förderung von Kleinst- und Kleinunternehmen. Ich freue mich, dass die Finanzspritze den Jungunternehmer bei der Existenzgründung unterstützt und die Sanierung des Ladenlokals in der Innenstadt ermöglicht. Ich ermutige auch andere Geschäftsleute den Zuschuss zu beantragen und in unserer Stadt unternehmerisch tätig zu werden.“

Herborn ist beliebt bei Besucher von nah und fern. Ob zum Einkaufsbummel oder Schlemmen, viele Menschen besuchen Herborn regelmäßig. Das liegt auch an seiner historischen Altstadt, den vielen Inhabergeführten Geschäften und der abwechslungsreichen Gastronomie. Aber ebenfalls an den Menschen, die hier als Geschäftsleute tätig sind. Anders als vergleichbare Städte konnte Herborn dank eben dieser Menschen und der Konkurrenz von Online-Handel zum Trotz seinen Charme bewahren und lockt weiterhin in die Fußgängerzone.

Einen Grund mehr zum Besuch der Herborner Fußgängerzone gibt es voraussichtlich ab Januar 2023: Der Gründer Avanis Awadis eröffnet in der Hauptstraße 37, ehemalige Filiale der Bäckerei Mampe, einen arabischen Imbiss. „Lasisa“ wird der Imbiss heißen, was auf Arabisch so viel wie köstlich bedeutet.Dafür erhält er von der Stadt Herborn eine Förderung bis zu 5.000 Euro.

Selbst profitieren von einer Förderung? Stadt Herborn unterstützt Unternehmergeist

Haben sie selbst eine gute Geschäftsidee und wollen ein Kleinst- oder Kleinunternehmen gründen? Antragsberechtigt für die städtische Förderung sind Kleinst- und Kleinunternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs- und Dienstleistungsgewerbe, die weniger als fünf Jahre am Markt sind und ihren Sitz oder eine rechtlich selbstständige Betriebsstätte im Stadtgebiet Herborn haben oder Existenzgründer, die beabsichtigen einen Geschäftssitz hier zu errichten.

Zuwendungen werden ausschließlich an Kleinst- und Kleinunternehmen gezahlt, wer zu den Antragsberechtigten zählt, kann der Förderrichtlinie entnommen werden. Die Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens online an den Magistrat der Stadt Herborn, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, zu richten. Dem Förderantrag sind u.a. eine Vorhabenbeschreibung mit Zeitplan, der Kosten- und Finanzierungsplan, der Geschäftsplan oder das Unternehmenskonzept sowie der Nachweis der gewerblichen Tätigkeit beizufügen.

Haben Sie Fragen zur Förderrichtlinie der Stadt Herborn? Dann lesen Sie online die Förderrichtlinie und nehmen Kontakt zur Stabstelle Wirtschaftsförderung auf, Herr Daniel Philipp, Telefon: 02772/708 220 oder E-Mail: wirtschaft@herborn.de

Oder stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung direkt online.