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Herborner „Tag der Kinderrechte“ am 20. September

Herborner „Tag der Kinderrechte“ am 20. September

Am Freitag, 20. September ist Weltkindertag. Genau der richtige Tag, um sich für die Kinderrechte stark zu machen.

Am Freitag, 20. September ist Weltkindertag. Genau der richtige Tag, um sich für die Kinderrechte stark zu machen. Daher laden die städtischen Kindertagesstätten zum „Tag der Kinderrechte“ in die Herborner Innenstadt ein. Die Fachkräfte möchten auf die zehn wichtigsten Kinderrechte aufmerksam machen. An zehn interaktiven Stationen können Kinder und auch Erwachsene in der gesamten Innenstadt sich über die Rechte der Kinder informieren. In der Zeit von 13:30 bis 17:30 Uhr werden Spiele und Workshops für Kinder angeboten, neben Informationen für Eltern gibt es Stationen mit Snacks und Getränken sowie eine Mitmachbühne im Stadtpark.

Bereits einen Tag vorher, am Donnerstag, den 19. September, 15:30 Uhr – 16:30 Uhr, dreht sich die erste Vorlesung der Herborner Kinder-Uni von Dr. Markus Schaal, von der Uni Siegen auch um das Thema „Kinderrechte und die Freiheit der Kinder“. Der Besuch der Kinder-Uni ist kostenlos, die Anmeldung ist online unter https://ferienspass-herborn.feripro.de möglich.

Hintergrund:
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 mit dem Ziel verabschiedet, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. In vielen Ländern wird der Tag der Kinderrechte am 20. November gefeiert, in Deutschland und Österreich hat sich der 20. September eingebürgert. Seit dem Jahr 2010 ist die UN-Konvention verbindlich geltendes und unmittelbar anwendbares Recht in Deutschland.

Die zehn universellen Kinderrechte sind: 
Recht auf Gleichheit; Recht auf Gesundheit; Recht auf Bildung; Recht auf Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung; Recht auf Freizeit, Spielen und Erholung; Recht auf elterliche Fürsorge; Recht auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor Ausbeutung und Gewalt, Recht auf angemessene Lebensbedingungen; Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht; Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung.