Die Zahl der Trauergäste in den Trauerhallen ist allerdings weiterhin begrenzt. Auch die Abstandsregeln müssen eingehalten werden, um das Infektionsrisiko einzudämmen - 1,5 Meter zwischen Personen und bei Sitzveranstaltungen sollte mindestens 5 Quadratmeter freie Fläche pro Person im Raum vorhanden sein. Für die Nutzung der Trauerhallen wurde ein Hygienekonzept erarbeitet, das bei der Friedhofsverwaltung eingesehen werden kann. Über die Anzahl der Sitzplätze der jeweiligen Trauerhalle informieren die Beerdigungsinstitute. Des Weiteren müssen bei Trauerfeiern unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Teilnehmerlisten geführt werden.
Für Fragen zu Bestattungen steht die Friedhofsverwaltung im Fachdienst Standesamt und soziale Angelegenheiten telefonisch zur Verfügung 02772/708 240. Vor einem Besuch im Rathaus sollten Ratsuchende telefonisch ein Termin zu vereinbaren. Alle notwendigen Unterlagen für eine Kremation oder eine Bestattung können auch auf dem elektronischen Weg an die Friedhofsverwaltung geleitet werden. Darüber hinaus können einige Dienstleistungen des Standesamtes und der Friedhofsverwaltung auch rund um die Uhr online genutzt werden.