Herborner Wochenmarkt am 5. April vor Ostern
Am Mittwoch, 5. April, lädt der Herborner Wochenmarkt zum Einkauf für die Ostertage nach Herborn ein. Die Stadtverwaltung teilt mit, dass der beliebte Wochenmarkt in der Innenstadt wegen der Osterfeiertage auf Mittwoch vorverlegt wird. Die Marktbeschicker freuen sich in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr auf die Besucher des Herborner Wochenmarkts.
Tanzverbot an Ostern
Der Fachdienst Öffentliche Ordnung weist anlässlich der bald beginnenden Osterfeiertage auf das Tanzverbot von Gründonnerstag bis Karsamstag, wie auch an Ostern selbst, hin. An gesetzlichen Feiertagen sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten, dies gilt gemäß Hessischem Feiertagsgesetz (§7ff. HFeiertagsG) von Gründonnerstag ab 4 Uhr bis Karsamstag 0 Uhr sowie an Ostersonntag und Ostermontag von 4 bis 12 Uhr. Alle Veranstalter, u.a. Gaststättenbetreiber und Vereine, werden gebeten das Tanzverbot zu beachten und von Gründonnerstag bis Karsamstag auf Tanzveranstaltungen zu verzichten. Ausnahmegenehmigungen sind wegen der besonderen Schutzwürdigkeit dieser ruhigen Feiertage nicht möglich