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Hundehalter müssen Hinterlassenschaften entsorgen

Hundehalter müssen Hinterlassenschaften entsorgen

Ein Gang durch die Stadt wird schon mal zum Slalomlauf, wenn man nicht in einen Hundekothaufen treten möchte. Auch in Grünanlagen, auf Speilplätzen (wenn sie wieder geöffnet sind) und auf Feldwegen findet man leider immer wieder die übel riechenden Hinterlassenschaften.

Vielen ist dabei scheinbar gar nicht bewusst bzw. bekannt, dass durch den Kot auch Krankheiten übertragen werden können. Da sollte sich doch jeder Fragen, möchte ich das, wenn es vielleicht auch mal die eigenen Kinder oder Enkelkinder betrifft.

Auf Geh- und Radwegen bleibt auch so mancher Pferdehaufen einfach liegen. Diesen möchte auch keiner vor der Hofeinfahrt liegen oder im Fahrradreifen stecken haben. Aus den zuvor genannten Gründen appellieren wir an alle Tierhalter, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner möglichst unverzüglich zu entfernen.

Für Hundehalter stehen im Stadtgebiet sogenannte „Dog-Stationen“ zur Verfügung. Hier erhält man kostenfrei kleine Müllbeutel. Da der Hund natürlich nicht immer in direkter Nähe zu einer „Dog-Station“ sein Geschäft verrichtet, sollte man immer einen Müllbeutel mitnehmen.

Für Reiter ist es natürlich schwieriger den „kleinen“ Haufen im Beutel zu entsorgen. Trotz des größeren Umstandes, sind auch die Hinterlassenschaften der Pferde zeitnah zu entsorgen.

Wir bitten Passanten, die eine solche „Tat“ beobachten, die Halter direkt und freundlich anzusprechen oder den Vorfall bei unserem Fachdienst Öffentliche Ordnung anzuzeigen. Dabei ist es allerdings notwendig, dass der Halter bzw. derjenige, der das Tier ausführt oder reitet, bekannt ist. Nur dann hat eine solche Anzeige auch Aussicht auf Erfolg. Wird ein solcher „Haufen“ vom Halter oder von demjenigen, der das Tier ausführt oder reitet, nicht entfernt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

(Beispielbild: Stefan Wind)