Herborn, 15.12.2011: Sie möchten Grünschnitt oder Gartenabfälle entsorgen? Gerne, aber bitte nicht auf Landschaftsflächen, wie beispielsweise die Müllablagerung in den vergangenen Wochen im Dernbachtal (Foto). Da es sich bei dem genannten Beispiel um keinen Einzelfall handelt, appellieren wir nun wiederholt an die Vernunft der "Illegalen Müllentsorger". Schließlich haben wir doch alle ein Interesse daran, dass unsere Landschaft sauber bleibt. Immer wieder werden Plätze in unserer schönen Landschaft genutzt, um den Müll zu entsorgen.
Die Verursacher können nur sehr selten festgestellt werden, da sie meist an einem anderen Ort wohnen und am späten Abend oder in der Nacht unterwegs sind, um nicht entdeckt zu werden, denn die illegale Entsorgung ist mit einem Bußgeld bedroht. Dabei haben die Herborner Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit jeden Samstag zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr Kleinmengen an Grünschnitt/Gartenabfälle, Papier, Metallschrotte, unbehandeltes Holz, Elektrokleingeräte sowie recycelfähigen Bauschutt kostenlos auf dem Wertstoffhof "Rehberg" abzugeben. Zudem können die Besitzer pflanzlicher Abfälle auf Flächen abseits von Gebäuden, Straßen, Waldstücken ein Zweckfeuer durchzuführen. Da die Vorschriften dieser Entsorgungsart umfangreich sind, wird darum gebeten sich vor Durchführung des Vorhabens mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Fachdienstes Öffentliche Ordnung in Verbindung zu setzen. Die gebührenfreie Anmeldung eines Zweckfeuers ist zwingend erforderlich.
Bei größeren Mengen an Grünschnitt oder Gartenabfällen kann direkt das Kompostwerk im Schelderwald, an der ehemaligen Mülldeponie Oberscheld von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 15:30 Uhr angefahren werden (Tel. 02771/21808). Die Anlieferung mit dem PKW und PKW-Kombi ist ebenfalls kostenlos. Außerdem steht die Abfalldeponie in Bechlingen (Tel. 06440/92250) für eine umweltfreundliche Entsorgung zur Verfügung. Dazu bietet die Stadt Herborn ihren Bürgern die Möglichkeit, das Schnittgut an jeweils vier Samstagen im Frühjahr und Herbst kostenlos beim städtischen
Baubetriebshof abzugeben. Die Termine werden jeweils rechtzeitig im Stadtanzeiger bekannt gegeben. Die anfallenden Entsorgungskosten der wilden Müllkippen hingegen werden dem Verursacher des illegalen Mülls in Rechnung gestellt. Zusätzlich droht den Übeltätern wegen Begehen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld. Der Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt steht bei Unklarheiten bezüglich einer umweltfreundlicher Müllentsorgung unter der Telefonnummer (02772) 708-253 zur Verfügung. Nähere Informationen zum Wertstoffhof oder zur Anmeldung und Durchführung von einem Zweckfeuer können auf der Internetseite www.herborn.de abgerufen werden.